Erbringung von umwelt- und arbeitsschutztechnische Ingenieurleistungen bei Gebäudeschadstoffen für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltung der John-F.-Kennedy-Schule, 61118 Bad Vilbel
Description du marché
Der Verwaltungsbereich, das Lehrerzimmer und der Mehrzweckraum werden aufgrund von Schadnagern umfassend saniert, desinfiziert und entkernt. Da das Gebäude im Jahr 1962 erbaut wurde, können im Rahmen der Maßnahme baustoffspezifische Schadstoffe und belastete Baustoffe zu Tage kommen. Deshalb soll im Vorfeld der Ausführung und schnellstmöglich eine Prüfung in diesem Gebäudebereich stattfinden. Beschädigungen an den Bauteilen sind Voraussetzung für die Probenahme und werden mit dem Wetteraukreis und der Schule abgestimmt. Der Gebäudebereich ist zurzeit in Benutzung und die Untersuchung von einzelnen Bauteilen kann erst nachträglich im Zuge der Ausführungsplanung erfolgen. Auch aufgrund der Schadnagerproblematik (Kontamination) wurde vermieden die Untersuchung im Vorfeld vorzunehmen. Nach örtlicher Begehung werden dann die erforderlichen Proben als Rückstellproben entnommen. Der tatsächliche Analyseumfang wird mit den Auftraggeber vor Weitergabe der Proben an das Labor abgestimmt. Im Fall von Schadstofffunden muss ein Rückbau-/ Entsorgungskonzept erarbeitet werden. Findet man Gefahrenstoffe in baulichen Anlagen, sind sie vor Beginn der Abbrucharbeiten fach- und sachgerecht zu entsorgen. Der Untersuchungsumfang möglicher Gefahrenstoffe, durch Materialproben, Luftmessungen, Materialidentifizierung und Nebenkosten der Probenentnahmen können u. a. beinhalten: Asbest, künstliche Mineralfasern, Flammschutzmittel, Formaldehyd, HBCD, Holzschutzmittel, PAK, PCB, Chlorparaffine, Schimmelpilze, Schwermetalle, sonstige gefahrstoffhaltige Baumaterialien. Weitere Analysen können optional nachgefordert werden. Die Entsorgung soll unter Beachtung GefahrstoffV, TRGS 524, PCP-Richtlinie, AltholzV und Stand der Technik durchgeführt werden. Zusätzliche Bestimmungen: Der Planungsvorgang ist vertraulich zu behandeln, Kostenangaben dürfen ausschließlich nur gegenüber dem Auftraggeber genannt werden. Ohne Zustimmung durch den Auftraggeber dürfen der Schule (Schulleitung etc.) keine Planungs- bzw. Entwurfsunterlagen ausgehändigt werden. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden, die Ausführung soll voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die gesamte Maßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es muss Rücksicht auf Schulorganisatorische Belange genommen werden.
Pouvoir adjudicateur
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