Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum und auf Liegenschaften des Landkreises und der Kommunen
Description du marché
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.
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