Ersatzbau Halle 9
Description du marché
Die Messe Berlin ist eine der besucherstärksten Messegesellschaften in Deutschland. Auf dem Berliner Messegelände befinden sich 27 Messehallen mit rund 190.000 m² Hallen-/Ausstellungsfläche. Die Hallen sind miteinander verbunden und es ist möglich, mehrere Hallen für bestimmte Veranstaltungen - abhängig von der Größe - zusammenzufassen. Die Messe Berlin hat einem Masterplan folgend, nach der baulichen Fertigstellung des HUB 27 im Jahr 2019 mit der Sanierung der Bestandsgebäude auf dem Messegelände unterm Funkturm begonnen. Aufgrund des exponierten Standortes unmittelbar am Messedamm wurde im Juli 2024 eine erste Machbarkeitsstudie zur Neuerrichtung einer multifunktionalen Halle, anstelle der sanierungsbedürftigen Halle 9 erstellt. Diese wurde im Mai 2025 durch eine Entwicklungsstudie weiter vertieft. Die Ergebnisse der Studie waren Grundlage für die im Juli 2025 eingereichte Bauvoranfrage. Seit Anfang September 2025 liegt hierzu der positive Vorbescheid Nr. 2025 / 2176 vor. Architektur und Nutzung: Der Ersatzneubau soll in innovativer und zugleich wirtschaftlicher Form den Raum für Messen und Kongresse sowie weitere Veranstaltungen schaffen. Mit einem signifikanten Kopfbau soll der Ersatzneubau am Messedamm ein attraktiver Veranstaltungsort werden. Es sollen eine stützenfreie Messehalle mit einer Grundfläche von ca. 7.000 qm (ca. 65,0 x 110,0 m, lichte Höhe bis UK-Dachkonstruktion 10,0 m) sowie ein mehrgeschossiger Kopfbau, darin könnten ein Eingangsfoyer, Konferenzbereiche, Vermietflächen, Büros und WC-Anlagen, mit einer Nutzfläche von ca. 4.000 qm errichtet werden. Der Kopfbau ist unterkellert (vor allem für Technikräume) und die Halle ist teilunterkellert (Medientunnel, Kollektorgang und Spartenkanäle). Die jetzige Gesamtgrundfläche der Halle 9 hat eine Ausdehnung von ca. 85 x 110 m. Angebotsgrundlagen/-erstellung: Basis für die Ausarbeitung der Angebote bildet neben der vor benannten Entwicklungsstudie, und dem Bauvorbescheid eine Funktionale Leistungsbeschreibung. Die geforderten Angebote für den Neubau müssen alle Planungs- und Bauleistungen, Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen umfassen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben funktions- und bezugsfertig nach den vom Auftragnehmer (GÜ) zu erstellenden Planunterlagen zu errichten, so dass es zu dem vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. HINWEIS: Die AG gewährt eine Entschädigungspauschale für Aufwand und Kosten im Rahmen der Angebotsphase.
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