Ersatzneubau bzw. Sanierung mit Erweiterung der Grabfeldgrundschule in Bad Königshofen i. Grabfeld – Fachplanung Tragwerksplanung
Description du marché
Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. plant den Ersatzneubau bzw. die Sanierung und Erweiterung der Grabfeldgrundschule in Bad Königshofen im und um den Gebäudekomplex des Haus St. Michael. Die Planung umfasst den Rückbau von Gebäudeteil A und Ersatzneubau einer Ein-Feld-Sporthalle, die Überarbeitung von Gebäudeteil B und Kapelle zum Ganztagsbereich mit Mensa sowie die Kernsanierung von Gebäudeteil H einschl. einem Erweiterungsneubau. Der akt. Vorentwurf sieht eine Nachnutzung des bestehenden Gebäudekomplexes in wesentlichen Bereichen vor. Durch eine Aufstockung des Bestands in Holz-Hybrid-Bauweise ist es möglich, den Obergeschossen eine Nutzung als Schulräume zuzuführen. Der Erweiterungsneubau ist in Massivbauweise oder Stahlbeton, die Sporthalle in Massivbauweise mit Flachdach geplant. Die Gesamtkosten werden vorläufig auf 22,3 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Detaillierte Beschreibung siehe Vergabeunterlagen Anlage 01. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 51 ff.) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen, - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Besondere Leistungen: - Vorgezogener Lastenplan - Planung und Betreuung von ggf. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und Unterfangungen - Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile – Massivbauteile, Holzbauteile - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme, Holzverbindungen - Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe und Bautenstände Der Abbruch / Rückbau Gebäudeteil A wird vom Architekten geplant und betreut. Die Überwachung oder Mitwirken der Tragwerksplanung ist nicht erforderlich. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Es liegt ein erstes Architektur-Konzept vor, welches Grundlage für Planung ist. Eine überarbeitete Variante wird mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung TWP erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Pouvoir adjudicateur
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