Erstsanierung inkl. Entbuschung und Folgepflege einer artenreichen Feuchtwiese im Ellerbachtal bei Lützen
Description du marché
Die Pflegefläche befindet sich unmittelbar südl. der Ortslage „Ellerbach“ auf der Ostseite des gleichnamigen Baches, ca. 2 km WNW Lützen (Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt). Sie ist Bestandteil des LSG „Saaletal“ u. gleichzeitig als Flächennaturdenkmal „Wiese am Ellerbach“ ausgewiesen. Die „Ellerbachwiese“ repräsentiert einen kleinflächig erhalten gebliebenen Ausschnitt einer artenreichen Feuchtwiese u. beherbergt u.a. einen individuenreichen Bestand des stark im Rückgang begriffenen Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis) und eines der letzten rezenten Tiefland-Vorkommen der Trollblume (Trollius europaeus) in Sachsen-Anhalt. Die Pflegefläche hat eine Größe von 0,54 ha u. befindet sich in einem ebenen bis schwach geneigten Bachtälchen mit ausgeprägter Vernässung. In den letzten Jahren konnte im Ellerbachtal keine Biotoppflege realisiert werden, weshalb sich der Flächenzustand rapide verschlechtert hat u. ein Vegetationsumbau zu nährstoffreicheren Brachestadien (Schilf-Röhricht/Hochstauden-Komplex) mit hohen Streuauflagen sowie randlichem Erlenaufwuchs zu verzeichnen ist. Der hohe Naturschutzwert der Fläche soll durch ersteinrichtende Mahd inklusive Entbuschung sowie jährlich, zweischürige Folgemahd erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Die Zuwegung erfolgt von der Kreisstraße K2189 zunächst ca. 250 m über einen unbefestigten Feldweg, die restlichen ca. 400 m entlang der Ackerkante über einen Wiesenweg. Erstsanierung: Der Biomasseaufwuchs sowie die bereits akkumulierte Streuschicht sind durch eine ersteinrichtende Mahd im Zeitraum Januar/Februar 2026 zu entfernen. Dabei dürfen die stark vernässten Bereiche zur Vermeidung von Bodenschäden nicht befahren werden oder die Maßnahme nur bei gefrorenem Boden ausgeführt werden. Die Pflege ist aufgrund des hohen Vernässungsgrades überwiegend als motormanuelle Mahd mittels Freischneider erdbodengleich auszuführen (ca. 70 % der Pflegefläche). Befahrbare Bereiche können alternativ zum Freischneidereinsatz auch mit handgeführter Kleintechnik gemäht werden. In den nordöstlichen Randbereichen muss im Rahmen der Erstsanierung zudem der Erlenaufwuchs (max. bis 3 m hoch und bis 7 cm stark) vollständig entfernt, d.h. ebenerdig abgeschnitten werden. Das anfallende Mahd- und Gehölzschnittgut ist zeitnah restlos von der Projektfläche zu beräumen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Mit der Erstsanierung einschließlich Beräumung und Abfuhr des Mahdgutes und der Streuschicht aus dem Gebiet sollte unverzüglich nach Zuschlagserteilung begonnen werden, die Arbeiten sind bis zum 28. Februar 2026 vollständig abzuschließen. Folgepflege Im Rahmen der Folgepflege ist die Feuchtwiese in den Jahren 2026 bis 2028 zweimal jährlich über ebenerdige Mahd zu pflegen. Aufgrund des hohen Vernässungsgrades ist die Folgepflege ebenfalls überwiegend als motormanuelle Mahd mittels Freischneider auszuführen. Eine Mahd der mit maschinellen Mähwerken (Balkenmäher o. ä.) ist nur in den trockeneren Randbereichen möglich.Die Mahd einschließlich Beräumung und Abfuhr des Mahdgutes aus dem Gebiet hat in den Folgejahren 2026 bis 2028 für die Erstmahd jeweils zwischen dem 15. Juni und dem 15. Juli und für die Zweitmahd jeweils zwischen dem 01. September und 23. September zu erfolgen. Die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung des Mahdguts ist für jeden Pflegedurchgang durch Vorlage einer Rechnung oder eines autorisierten Übergabebelegs nachzuweisen. Die Abnahme der Einzelleistungen erfolgt binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung und ist Voraussetzung für die Rechnungslegung. Aufgrund der Geländeausformung der Biotoppflegefläche mit ausgeprägten Nassstellen und z.T. verminderter Tragfähigkeit des Bodens sowie der Zuwegung über unbefestigte Wege unterschiedlicher Ausprägung wird jedem Bieter eine In-Augenscheinnahme vor Abgabe eines Angebots empfohlen. Bei Bedarf kann mit dem Auftraggeber ein gemeinsamer Ortstermin vereinbart werden. weitere Informationen sind der Anlage 02-Leistungsbeschreibung zu entnehmen
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