Erweiterung der Karl-Gärtner-Schule, Wiesbaden
Description du marché
PLANUNGSGEGENSTAND sind Tragwerksplanung, Fachplanung Baupysik gem. Leistungsbild "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" und "Bauakustik / Schallschutz" sowie Ingenieurleistungen für den vorbeugenden Brandschutz jeweils für die LPH 2-9 (LPH 2 Trag-werksplanung und "Bauakustik / Schallschutz" in Teilleistungen) in stufenweiser Beauftragung für den Neubau einer Schulerweiterung. AUSGANGSSITUATION Die Karl-Gärtner-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Delkenheim gelegene 3-zügige Grundschule. Die Schülerzahl beträgt aktuell ca. 220 Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der Einführung des Ganztagsbetriebs und der städtebaulichen Entwicklung des Wohngebiets "Lange Seegewann" in Wiesbaden-Delkenheim, entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf, der einen Erweiterungsbau für die 3,5-Zügigkeit erfordert. In diesem sind insgesamt 8 Klassen-räume und 4 zugeordnete Differenzierungsräume, einschließlich der erforderlichen Neben- und Technikräume unterzubringen. Das pädagogische Konzept sieht vor, vier Parallelklassen jeweils in einem Cluster auf einem Geschoss zusammenzufassen und pädagogisch wertvolle Lernzonen im gemeinsamen Erschließungsbereich abzubilden. Für das Vorhaben wurden bereits im Rahmen des Projektes "Karl-Gärtner-Schule - Erweite-rung, Neubau einer Zweifachsporthalle und Anbau Sportverein" zur Fixierung und Abstim-mung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes und der Überprüfung der Flächenverteilung Planungsleistungen (LPH 1-2) vergleichbar mit einer erweiterten Machbarkeitsstudie erbracht, welche der weiteren Planung zu Grunde zu legen sind (siehe Anlage 2). Der Schulerweiterungsbau ist gemäß der vorliegenden Planung (siehe Anlage 2) parallel zu dem zweigeschossigen Bestandsklassentrakt im Norden des Schulgrundstücks zu positionie-ren. Die Gebäudekubatur und die Grundrisse wurden im Vorfeld mit dem Schulamt, der Schulleitung, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Stadtplanungsamt und dem Umwelt-amt abgestimmt. Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubau der Schulerweiterung im laufenden Schulbetrieb erfolgt. Während der Bauzeit wird im Süden des Schulgrundstücks auch der Neubau der Zweifachsporthalle mit Vereinsanbau errichtet. Dieser ist nicht Teil der zu vergebenden Pla-nungsleistungen. Separate Zugänge zu den beiden Baustellen sind vorgesehen. Die SEG ist mit der weiteren Abwicklung und Planung zunächst für die Leistungsphasen 2-5 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgt seitens des Revisionsamtes die Plausibili-tätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung erstellt das Schulamt der Landes-hauptstadt Wiesbaden eine Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme. Aufgrund der Dringlichkeit zur Ausführung der Baumaßnahme, werden die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung auch ohne vorliegenden Ausführungsbeschluss weitergeführt. Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Leistungen für den Neubau einer Schulerweiterung gem. Aufgabenstellung des AG für: - Grundleistungen und als "in Angebotspreis enthalten" gekennzeichneten Besonderen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI für die LPH 2-9 (LPH 2 in Teilleistungen) - Leistungen für "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" gemäß Anlage 1 zu §3 Abs. 1 HOAI und AHO-Schriftenreihe Heft 23 "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" 2022 für die LPH 2-9 - Leistungen Bauakustik / Schallschutz gemäß Anlage 1 zu §3 Abs. 1 HOAI für die LPH 2-9 (LPH 2 in Teilleistungen) - Grundleistungen auf Basis der AHO-Schriftenreihe Heft 17 "Leistungen für Brandschutz" 2022, für die LPH 2-9 Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gemäß Anlage 1. Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen (ganze Leistungsphasen oder einzelne Teilleistungen). Zunächst beauftragt die AG den AN nur mit den Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß des Leistungsbildes der AG. Nach erfolgten Gremienbeschlüssen können die Leistungsphasen 6 bis 9 ggf. in weiteren Bearbeitungsstufen beauftragt werden; die weiteren Bearbeitungsstufen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungs-stufen.
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