Erweiterung Kita AWO Los 2 - Freiflächenplanung
Description du marché
[1]. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Freiflächenplanung zugeordnet sind. Parallel werden die Planungsleistungen betreffend das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und TGA als separate Lose vergeben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Freianlagen : (a.) 1. Stufe: LH 1-4, (b.) 2. Stufe: LP 5, 6, (c.). 3. Stufe: LP 7-9. [2]. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: (a). Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich Oktober 2025 abschließen. (b). Mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im März 2026 (Baubeginn) begonnen werden. (c). Die Maßnahme soll spätestens bis Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende). [3]. Kurzbeschreibung: Die bestehende Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt soll zur Deckung der KiTa Plätze und der Umsetzung des § 14 Abs.1 KiTaG erweitert werden. Durch diese Maßnahme sollen zwei weitere Gruppen entstehen, die zusätzlichen Platz für 35 Kinder bieten. Für jedes Kind soll sichergestellt werden, dass diese in der Mittagsbetreuung ein Mittagessen angeboten bekommen können. Außerdem soll der Raumbedarf der KiTa den heutigen Empfehlungen angepasst werden und das Gebäude den Anforderungen den anerkannten allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Das Bestandsgebäude ist hierbei ebenfalls mitzubetrachten und muss entsprechenden Verordnungen der DGUV und den Energiestandards gerecht werden. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Da sich das Umfeld sehr heterogen mit Gebäuden bis zu fünf Vollgeschossen darstellt, sollte eine Erweiterungsbebauung unproblematisch sein. Diese ist allerdings im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären.Bei der Maßnahme muss der Baumbestand berücksichtigt werden, weshalb ein Kartierbericht seitens AG erstellt wird und in der Leistungsphase 2 berücksichtigt werden kann. Als Prüfung zur Umsetzbarkeit der Erweiterung wurde vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese schlägt einige Konzepte vor, weshalb sich vorab auf die Variante 2 der angegebenen Möglichkeiten geeinigt wurde. Die Variante ist deshalb in der Planung zu berücksichtigen und kann ggf. optimiert und angepasst werden. Wichtig ist es, die Planung auf diese Struktur hin auszurichten, architektonisch die Besonderheit der Nutzung hervorzuheben und mit nachhaltigen Gebäudekonzepten auf eine langfristige und flexible Nutzung des Gebäudes abzustellen. Es ist das Klimaschutzkonzept der Stadt Neuwied zu beachten. Außerdem sollen künftige Gebäude an den BNB Standard Gold bzw. dem glw. Standard im DGNB Verfahren angelehnt sein. Hierfür wird ein separat Fachplaner beauftragt, es ist allerdings wichtig, dass die Kenntnisse für die Umsetzung der Anforderungen vom Fachplaner vorhanden sind. [4]. Weitere Planer und Sachverständigen, die seitens der Stadt beauftragt werden: SiGeKo, Landschaftsplanung, Vermesser, Brandschutzsachverständigen, Küchenplaner, HLS+E, Tragwerksplaner, Architekt, Auditor, Bodengutacher. [5]. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "AzA Freiflächen" aus den Vergabeunterlagen.
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