Erweitung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Technische Gebäudeausstattung
Description du marché
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. Untere Turnhalle den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Die Stadt Bamberg beabsichtigt auf dem Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums durch die städtebauliche Erweiterung um einen Klassentrakt mit Einfachsporthalle inklusive der Außenanlagen den Schulstandort nachhaltig zu stärken. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An-/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. Terminvorgaben: - Start umgehend nach Abschluss VgV - Vorplanung und Kostenschätzung Sommer 2024 - Stellen des Förderantrags bis Herbst 2024 - Beginn Baumaßnahme Mitte 2025 - Geplante Fertigstellung Baumaßnahme Ende 2026 - Abschluss Verwendungsnachweis Ende 2027. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen Technische Gebäudeaustattung ALG 456. HOAI 2021, Lph 1 bis 9 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 - vorerst nur LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Der Auftraggeber behält sich vor, die einzelnen Leistungsphasen der HOAI auch abweichend von den beabsichtigten Leistungsstufen zu beauftragen, sofern dies erforderlich ist. Besondere Leistungen: LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Anlagengruppen und nach Positionen einzelner Gewerke LPH 3: Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach Anlagengruppen und nach Positionen einzelner Gewerke LPH 3: Mitwirken bei der Erstellung von Förderanträgen LPH 5: Lehrrohrplanung mit besonderem Aufwand bei Vorfertigung LPH 8: Mitwirken bei der mindestens halbjährlichen Berichterstattung gegenüber den Fördermittelgebern inkl. Schlussbericht LPH 8: Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für die Fördermittel LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist
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