Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 & 8 analog § 53 ff. HOAI 2021 | Kindertagesstätte "Wirbelwind" | Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Description du marché
Die Stadt Görlitz beabsichtigt, die Kindertagesstätte baulich und energetisch zu sanieren und gleichzeitig die Nutzungsqualität zu verbessern. Der Auftragsgegenstand ist in der Aufgabenstellung (Anlage 2 zur Eignungserklärung und Honorarvertrag) beschrieben. Unter Beachtung aller baulichen Defizite, der nutzerseitigen Erfordernisse sowie aller technischen und genehmigungsrelevanten Rahmenbedingungen ist innerhalb der ersten Leistungsphasen das Planungsziel zu entwickeln. Die Eingriffe in vorangegangene Bauabschnitte sind dabei auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 & 8 analog § 53 ff. HOAI 2021 erfolgt in einem offenen Verfahren gemäß §15 VgV. Die Budgetobergrenze in Höhe von 2.100.000 EUR brutto für alle Kostengruppen ist verbindlich. Das Budget kann nicht aufgestockt werden! Gegebenenfalls ist der Nutzungs-/ Planungsumfang entsprechend anzupassen. Das Honorarangebot ist auf dem Formblatt der Anlage 1 zu unterbreiten. Sollte es abweichende Auffassungen zu vorgegebenen Honorarbestandteilen geben oder anderweitige Fragen bestehen, sind diese vorab der Angebotserarbeitung unter Nutzung der Vergabeplattform www.evergabe.de abzuklären. Die Bindung an die Mindestsatzvorgaben gemäß § 7 HOAI wurde durch Urteil der EuGH v. 04.07.2019, Az, C-377/17 aufgehoben. Als Anlage 3 wird den Bietern ein Vertragsentwurf einschließlich Anlagen, Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zur Verfügung gestellt, in dem die vom AG vorgegebenen vertraglichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Bewertung der Angebote: Die eingegangenen Eigenerklärungen werden zunächst auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit geprüft. Einzureichen sind die folgenden ausgefüllten Unterlagen: - Eigenerklärung mit zugehörigen Unterlagen; - Honorarangebot (Anlage 1 zur Eigenerklärung) Dabei werden im weiteren Schritt mit Hilfe der Eigenerklärungen die Einhaltung der formalen Kriterien sowie der eingereichten geforderten Referenz für vergleichbare Planungsleistungen geprüft. Parallel wird ein Honorarangebot abgefragt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis des Honorarangebotes (Gewichtung 100%). Gewertet werden die Honorarbestandteile Teil A.1- Grundleistungen, Teil A.2- Besondere Leistungen gem. Anlage 1- Honorarangebot. Die Honorarbestandteile gem. Teil B- Stundensätze und Vervielfältigungskosten werden Vertragsbestandteil, bleiben für die Angebotswertung jedoch unberücksichtigt. Es wird eine Honorarobergrenze (Grundleistungen und besondere Leistungen gemäß Anlage 1) von 65.000,00 EUR, netto (incl. aller Nebenkosten) festgesetzt. Honorarangebote, deren Angebotspreis über dieser Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu vergeben: Die 1. Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-3 (Budgetobergrenze Anlagengruppen 1-3 & 8, 212.000 EUR, netto). Die weitere stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung. Die Bauausführung ist vorbehaltlich der Finanzierung in 2026 / 2027 mit Übergabe an den Nutzer Ende 2027 geplant. Nachfolgende Rahmenbedingungen für die Honorarermittlung werden vom Auftraggeber vorgegeben: - zu beauftragende Leistungsphasen: 1-9, stufenweise; - anrechenbare Kosten (Anlagengruppen): 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: 40.000 EUR netto; 2. Wärmeversorgungsanlagen: 135.000 EUR netto; 3. Lufttechnische Anlagen: 15.000 EUR netto; 4. Gebäudeautomation: 22.000 EUR netto (Summe 212.000 EUR netto). Die Honorierung der Leistungsphasen 1-9 erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung für die bestätigte Planungslösung, welche das Budget aber auch mögliche Kostenverschiebungen zwischen den Anlagengruppen berücksichtigt, berechnet. Für die Erstellung des Honorarangebotes wird vorerst auf angenommene anrechenbaren Kosten abgestellt, welche zunächst zur Orientierung gelten. Die angestimmte Entwurfsplanung und somit die Kostenberechnung der jeweiligen Fachplanung muss auf der Budgetobergrenze gem. Aufgabenstellung Pkt. 3 basieren. Das elektronisch einzureichende Honorarangebot soll unter Zugrundelegung der Berechnungssystematik der HOAI 2021 sowie den Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (C-377/ 17) folgendes beinhalten: Grundleistungen: Angabe der Vergütungssätze zu den Leistungsphasen durch Ab- oder Zuschläge zu den in der HOAI 2021 vorgegebenen Prozentsätzen. Vorgenommene Ab- oder Zuschläge gegenüber den Prozentsätzen der HOAI 2021 sind zu begründen (z. Bsp. durch Wegfall bzw. Reduzierung konkret zu benennender Teilleistungen). Honorarzone und Honorarsatz (bzw. Auf-/ Abschlag zu Mindestsätzen); Nebenkostenpauschale (für alle Belange, keine gesonderten km-Paulschalen o. dgl.; incl. jeweils maximal 3 Kopien pro Leistungsphase). Besondere und Fachplanungsleistungen (die aufgeführten Besonderen und Fachplanungsleistungen werden bei Bedarf abgerufen): 1) Nutzungskostenermittlung gem. DIN 18960; 2) Planung Wärmeschutz mit energetischem Nachweis. Stundensätze: Auftragnehmer; Mitarbeiter (Ingenieur/ Techniker); techn. Mitarbeiter/ Zeichner. Vervielfältigungskosten ab 4. Fertigung: Vorplanung; Entwurfsplanung; Ausführungsplanung. Vervielfältigungskosten: Einzelkopien. Es gelten folgende Termine/ Fristen: Ausführungsbeginn ab 30.09.2024 bzw. mit Zuschlagserteilung / Ausführungsende: Ende 2027 mit Übergabe an die Nutzer , Vorplanung bis 30.11.2024; Entwurfsplanung bis 31.01.2025; Zuarbeit Fördermittelantrag EFRE bis 13.12.2024
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