Fachplanung Technische Ausrüstung in Gebäuden Starkstromanlagen, Fernmeldeanlagen, Aufzugstechnik
Description du marché
Das Getränketechnologische Zentrum ist derzeit sehr beengt in nicht mehr funktionalen Altbauten an der Rüdesheimer Straße 28 untergebracht. Es wird sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung als wichtiger Baustein genutzt und ist aus Sicherheits- und Hygienestandardgründen zeitnah durch einen, den heutigen Anforderungen entsprechenden, Neubau zu ersetzen. Im Kern ist dieser Bereich ein Lebensmittelbetrieb, der die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung von Lebensmitteln entsprechend der EUVO 852 aus dem Jahr 2004 erfüllen muss. Das neue Gebäude ist in Teilen ein Produktionsgebäude und muss daher unproblematisch von LKW mit Hänger und Sattelzügen angefahren werden können. Zum Be- und Entladen ist ein Ladehof erforderlich. Das Erdgeschoss soll als Produktionshalle eine lichte Geschosshöhe von mindestens 5 m aufweisen, eine direkte Anlieferung über ein großes Tor vom Ladehof aus ist zudem erforderlich. Das Gebäude kann einen großen Keller für Technikanlagen aufweisen. Neben den Produktionsräumen und Nebenflächen sind auch in kleinerem Umfang Büroflächen vorgesehen. Die Produktionsräume müssen teilweise gekühlt und belüftet werden, entsprechende Anlagen sind deshalb mit unterzubringen. Da es sich um Produktionsflächen handelt, können sie in weiten Bereichen nur über Fensterbänder belichtet werden, die eine geschlossene Wand von mindestens 2,5 m Höhe über dem Boden erlauben. Die Produktion muss als "EinWegeProduktion" durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass keine Wege sich kreuzen dürfen und z.B. die Anlieferung der Früchte und der Abtransport von Trester und Abfall von der Produktion, der Abfüllung und der Lagerung getrennt sein müssen. Die Nutzfläche 16 beträgt 2.700 qm. Für diese Maßnahme werden die Bauwerkskosten (KG 300+400) aktuell auf ca. 8,8 Mio. € netto geschätzt. Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17. Mai 2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) gemäß § 53 ff. HOAI (2013) Leistungsphasen 2+3 und 5-9 sowie als besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die anrechenbaren Kosten der TGA Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff. HOAI 2013 (KG 440, KG 450 und KG 460) betragen in Summe ca. 960.000 EUR netto. Geplante Auftragsvergabe: September 2017 Ziel der baulichen Fertigstellung: 4. Quartal 2019 Mit der Leistungserbringung war sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
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