Fachplanung - Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2021 | Kindertagesstätte "Wirbelwind" | Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Description du marché
Die Stadt Görlitz beabsichtigt, die Kindertagesstätte baulich und energetisch zu sanieren und gleichzeitig die Nutzungsqualität zu verbessern. Der Auftragsgegenstand ist in der Aufgabenstellung vom05.06.2024 (Anlage 2 zur Eigenerklärung und Honorarvertrag) beschrieben. Unter Beachtung aller baulichen Defizite, der nutzerseitigen Erfordernisse sowie aller technischen und genehmigungsrelevanten Rahmenbedingungen ist innerhalb der ersten Leistungsphasen das Planungsziel zu entwickeln. Die Eingriffe in vorangegangene Bauabschnitte sind dabei auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die Vergabe der Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2021 erfolgt in einem offenen Verfahren gemäß §15 VgV. Die Budgetobergrenze in Höhe von 2.100.000 EUR brutto für alle Kostengruppen ist verbindlich. Das Budget kann nicht aufgestockt werden! Gegebenenfalls ist der Nutzungs-/ Planungsumfang entsprechend anzupassen. Das Honorarangebot ist auf dem Formblatt der Anlage 1 zu unterbreiten. Ebenso sind konkret zu den jeweiligen Leistungsteilen, die nicht im eigenen Büro erbracht werden, die Nachunternehmer zu benennen. Sollte es abweichende Auffassungen zu vorgegebenen Honorarbestandteilen geben oder anderweitige Fragen bestehen, sind diese vorab der Angebotserarbeitung unter Nutzung der Vergabeplattform www.evergabe.de abzuklären. Die Honorarangaben sollen netto (ohne Mehrwertsteuer) erfolgen. Die Bindung an die Mindestsatzvorgaben gemäß § 7 HOAI wurde durch Urteil der EuGH v. 04.07.2019, Az, C-377/17 aufgehoben. Als Anlage 3 wird den Bietern ein Vertragsentwurf einschließlich Anlagen, Anhang 2, Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zur Verfügung gestellt, in dem die vom AG vorgegebenen vertraglichen Rahmenbedingungen dargestellt sind. Bewertung der Angebote: Die eingegangenen Eigenerklärungen werden zunächst auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit geprüft. Einzureichen sind die folgenden ausgefüllten Unterlagen: - Eigenerklärung mit zugehörigen Unterlagen - Honorarangebot (Anlage 1 zur Eigenerklärung) Dabei werden im weiteren Schritt mit Hilfe der Eigenerklärung die Einhaltung der formalen Kriterien sowie der eingereichten geforderten Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen geprüft. Eine Punktevergabe erfolgt hierzu nicht. Parallel wird ein Honorarangebot abgefragt. Der Preis im Honorarangebot (Gewichtung 100%) ist das einzige Zuschlagskriterium. Gewertet werden die Honorarbestandteile Teil 1- Grundleistungen, Teil 2- Besondere und Leistungen gem. Anlage 1- Honorarangebot. Die Honorarbestandteile gemäß Teil 3-Stundensätze und Teil 4- Vervielfältigungskosten werden Vertragsbestandteil, bleiben für die Angebotswertung jedoch unberücksichtigt. Es wird eine Honorarobergrenze (Grund- und Besondere Leistungen) von 62.000 EUR, netto (incl. aller Nebenkosten) festgesetzt. Honorarangebote, deren Angebotspreis über dieser Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1-6 stufenweise zu vergeben: Die 1. Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-3. Die weitere stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der nachfolgenden Eigen- und Fördermittelbereitstellung. Die Bauausführung ist vorbehaltlich der Finanzierung in 2026 / 2027 mit Übergabe an den Nutzer Ende 2027 geplant. Für die Erstellung des Honorarangebotes für die stufenweise zu beauftragenden Leistungsphasen 1-6 wird vorerst auf die vom Auftraggeber vorgegebenen Kosten abgestellt: Budgetkostenobergrenze: 2.100.000 EUR brutto (1.765.000 EUR netto); Aufteilung in Kostengruppen netto: 1. KG 300: 795.000 EUR netto; 2. KG 400: 441.000 EUR netto; 3. KG 500: 88.000 EUR netto; 4. KG 700: 441.000 EUR netto; Gesamtsumme: 1.765.000 EUR netto. Die Honorierung der Leistungsphasen 1-3 erfolgt abschließend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung für die im Planungsprozess ermittelte Lösungsvariante. Dadurch werden im Rahmen der definierten Budgetobergrenze auch mögliche Kostenverschiebungen zwischen den Kostengruppen berücksichtigt. Diese Kostenberechnung ist für das Honorar ab Leistungsphase 4 ebenfalls die Berechnungsgrundlage. Das elektronisch einzureichende Honorarangebot soll unter Zugrundelegung der Berechnungssystematik der HOAI 2021 sowie den Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (C-377/ 17) folgendes beinhalten: Grundleistungen: - Angabe der Vergütungssätze zu den Leistungsphasen durch Ab- oder Zuschläge zu den in der HOAI 2021 vorgegebenen Prozentsätzen. Vorgenommene Ab- oder Zuschläge gegenüber den Prozentsätzen der HOAI 2021 sind zu begründen (z. Bsp. durch Wegfall bzw. Reduzierung konkret zu benennender Teilleistungen). - Honorarzone und Honorarsatz (bzw. Auf-/ Abschlag zu Mindestsätzen) - Nebenkostenpauschale (für alle Belange, keine gesonderten km-Paulschalen o. dgl.; incl. jeweils maximal 3 Kopien pro Leistungsphase) Besondere Leistungen: Die aufgeführten Besonderen Leistungen werden bei Bedarf abgerufen. 1. Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen 2. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen 3. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Stundensätze: Auftragnehmer; Mitarbeiter (Ingenieur/ Techniker); techn. Mitarbeiter/ Zeichner. Vervielfältigungskosten ab 4. Fertigung: Vorplanung; Entwurfsplanung; Ausführungsplanung. Vervielfältigungskosten: Einzelkopien. Es gelten folgende Termine/ Fristen: Ausführungsbeginn ab 30.09.2024 bzw. mit Zuschlagserteilung / Ausführungsende: Ende 2027 mit Übergabe an die Nutzer , Vorplanung bis 30.11.2024; Entwurfsplanung bis 31.01.2025; Zuarbeit Fördermittelantrag EFRE bis 13.12.2024
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