Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) - Neubau Grundschule und Mehrzweckhalle Flerzheim
Description du marché
Die erforderliche Planungsleistung umfasst das folgende Leistungsbild: - Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §§ 53-56 HOAI), ALG 4 - 6 Als neuer Standort für die Grundschule und Sport- bzw. Mehrzweckhalle wurde ein Grundstück am Fliesweg durch die Stadt Rheinbach erworben. Angrenzend an das Grundstück in Ortsrandlage verläuft südöstlich der Fliesweg und nordwestlich der Windmühlenweg. Letzterer ist nicht öffentlich befahrbar. Derzeit ist das Grundstück umgeben von landwirtschaftlicher Nutzung, jedoch sollen neue Wohngebiete im Umfeld ausgewiesen werden. Die Grundstücksfläche beträgt 7.482 m2 (45m x 168m). Das Schulkonzept wurde hinsichtlich moderner pädagogischer Lern- und Raumkonzepte in einer Machbarkeitsstudie untersucht. Als Ergebnis wurden Brutto-Grundflächen von 3.084 m2 für den Neubau der Schule und 844 m2 für den Neubau der Mehrzweckhalle ermittelt. Es wird eine Nutzung mit Ein- bis Zweizügigkeit der Schulklassen vorgesehen. Für die Mehrzweckhalle ist neben dem üblichen Schulsport ggf. ein Ligabetrieb von unteren Ligen im Tischtennis zu berücksichtigen. Relevante Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden den Bietern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens zugänglich gemacht. Für den Neubau wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Standard Gold geprüft. Qualitätsmerkmale wie die Verwendung gesunder und/oder recycelter Baustoffe ebenso wie eine Stärkung des Holzbaus, die Verwendung von regionalen Baustoffen, die Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Eigenversorgung mit Strom und Wärme/Kälte, Dachbegrünung und die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen sind im Planungsprozess zu prüfen. Die vorläufige Kostenannahme (in netto) angelehnt an die Machbarkeitsstudie setzt sich wie folgt zusammen: Kostengruppe Kosten (EUR, netto) Summe Grundschule + Mehrzweckhalle KG 200 300.000 KG 300 6.500.000 KG 400 1.900.000 KG 500 600.000 KG 600 200.000 Summe 9.500.000 Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistung, angelehnt an HOAI Leistungsphasen 1-4 und 5-9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
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