FE SV.0017/2023 - „Bestands- und Erfahrungsanalyse zum autonomen Fahren“
Description du marché
Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Evaluierung des Gesetzes zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48 vom 27. Juli 2021, S. 3108) leisten. Das Gesetz bildet den Regelungsrahmen für den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Es ermöglicht damit das Fahren in festgelegten Betriebsbereichen, ohne dass ein Fahrer physisch anwesend ist. Ziel des Gesetzes ist es, die schnelle Einführung des autonomen Fahrens in die Praxis zu unterstützen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen. Die im Gesetz nach Ablauf des Jahres 2023 festgelegte Evaluierung (§ 1l Straßenverkehrsgesetz, StVG) soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen und Erkenntnisse zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewinnen. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Entwicklung des autonomen Fahrens, die Vereinbarkeit mit Datenschutz-vorschriften sowie die im Rahmen von Erprobungsgenehmigungen und Genehmigungen zur Einleitung des Regelbetriebs gewonnenen Erfahrungen im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der kurzen Wirkungszeit des Gesetzes soll diese Evaluierung erste Hinweise in Bezug auf Anwendung und Wirksamkeit des Gesetzes sowie für weitere erforderliche Schritte geben. Aufgabe des Vorhabens ist es, eine Bestands- und Erfahrungsanalyse (Monitoring) von laufenden und abgeschlossenen Projekten zum autonomen Fahren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland durchzuführen. Soweit vorhanden, soll das Monitoring auch Beispiele einschließen, bei denen eine Überführung von Systemen des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bereits stattgefunden hat. Die aus den Erkenntnissen abgeleiteten Schlussfolgerungen sollen zum einen Effekte des autonomen Fahrens auf Verkehrssicherheit, Verkehrseffizienz, Mobilität und Akzeptanz aufzeigen, zum anderen die Wirkung des Gesetzes auf die Erprobung von Pilotanwendungen im Straßenverkehr und die Überführung von Systemen in den Regelbetrieb beleuchten.
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