Flüchtlingsunterkünfte - Systembauten in Stuttgart
Description du marché
Die Landeshauptstadt Stuttgart plant die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften auf verschiedenen Standorten in Stuttgart. Aufgrund der Dringlichkeit sollen Planung und Bau möglichst vereinfacht und beschleunigt werden. Hierfür ist vorgesehen, dass durch den Auftragnehmer auf den ausgewählten Grundstücken auf Grundlage von bereits festgelegten Typen die Planung auf den tatsächlichen Standort ausgelegt wird und eine entsprechende Ausschreibung und Bauüberwachung erfolgt.Die bereits vorliegende Planung der Typen basiert auf Systembauten.Die Beauftragung soll mit einer Laufzeit von einem Jahr erfolgen (Zeitpunkt der Beauftragung, die tatsächliche Ausführung kann über das jahr hinausgehen; die Option endet am 28.02.2025). Hier werden zunächst zwei bereits feststehende Standorte beauftragt. Es besteht die Option auf bis zu ca. 10 weitere Standorte. - Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. - Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert. - Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. - Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Folgende Eigenerklärungen sind zusätzlich zu den in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien einzureichen: - § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss), - § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium), — § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium), - Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium). - Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. - Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Architecture, ingénierie & conseil technique en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic