Fördergebiets-Management - Lebendige Zentren für die Gemeinde Schöffengrund in Schöffengrund-Oberwetz
Description du marché
Die Gemeinde Schöffengrund wurde im Dezember 2020 in das Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren" in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen aufgenommen. Eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung des Programmes ist die Einrichtung eines externen Fördergebietsmanagements. Das externe Fördergebietsmanagement ist zentraler Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Maßnahmen welche sich durch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ergeben. Das ISEK wurde im September 2021 für den Kernbereich des Ortsteils Oberwetz in der Gemeinde Schöffengrund er-stellt. Durch das Fördergebietsmanagement sollen die verschiedenen Akteure, Maßnahmen und In-strumente sowie die Förderstrukturen vernetzt und die anfallenden Handlungsbereiche koordiniert werden. Die Erbringung der Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde Schöffengrund und dem Fördermittelgeber (HA Hessen Agentur wiederum in Verbindung mit der WI Bank). Insbesondere sind dabei folgende Leistungsteile zu erbringen: 1. Steuerung des Förderprogrammes "Lebendige Zentren" inkl. zugehöriger Beratung • Gesamtsteuerung und Koordinierung der sich aus dem ISEK ergebenden Einzelmaßnahmen und Projekte in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Fördermittelgeber (Zeit- und Finanzplanung mit Kostenüberwachung gemäß Gesamtfinanzierungsplan). • Fortschreibung ISEK. • Initiierung und Steuerung von Beteiligungsprozessen unter Einbeziehung der verschiede-nen Interessengruppen zur Umsetzung von Maßnahmen wie z. B. Bürger, die "Lokale Partnerschaft", sonstige lokale Akteure/Vereine, politische Gremien, die Verwaltung und Planungsbüros. • Evaluierung der Prozessfortschritte, Monitoring und Berichterstattung für die WI-Bank und für die HA Hessen Agentur. • Beratung der Gemeinde bei allen aus dem städtebaulichen Denkmalschutz resultierenden Fragestellungen. • Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle von öffentlichen Planungs- und Bauaufträgen zur Einhaltung der Förderbedingungen, Kosten-, Zeit- und Maßnahmenpläne (hierzu zählt auch das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen für Anfragen von Planungs- und Gut-achterleistungen). • Leiten von Projektbesprechungen inkl. deren Protokollierung. • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen politischer Gremien. • Beratung von Akteuren im Fördergebiet hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und -vorausset-zungen im Rahmen eines möglichen Anreizprogrammes für Immobilieneigentümer. • Vorbereitung von Verträgen (z.B. Modernisierungsmaßnahmen) mit Dritten mit Terminüberwa-chung zur Einhaltung der Förderbedingungen. 2. Fördermittelmanagement • Durchführung der jährlichen Antragstellungen mit Vor- und Nachbereitung im Rahmen des Förderprogrammes. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Fördermitteln, Rechnungsprüfun-gen, Bearbeitung und Erstellung der elektronischen Begleitinformation, Zwischenabrechnungen, Mittelabrufe, Projektblätter, Sachberichte und Verwendungsnachweise nach Vorgaben der HA Hessen Agentur und WI Bank. • Beratung über weitere Fördermittelmöglichkeiten aus anderen Förderprogrammen zur Umset-zung von Maßnahmen mit Durchführung der Fördermittelbewirtschaftung für Antragstellung, Mittelabrufe, Berichtswesen, Zwischen- und Endverwendungsnachweise, Sachberichte. 3. Öffentlichkeitsarbeit • Mitwirkung an der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schöffengrund über z.B. Pflege und Fortschreibung der bestehenden Homepage (https://buergerbeteiligung-schoeffengrund.de/) und Artikel für Printmedien. Es sind hierfür u. a. der Programmablauf, anstehende Maßnahmen, Spatenstiche, durchgeführte Projekten, jährlichen Ge-samtfortschritte des Programmes und durchgeführten Veranstaltungen zu beschreiben. Es ist vom Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag möglichst bis 15.3.25 zu erteilen. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird den Bewerbern das ISEK samt Anlage, das eine Plandar-stellung des räumlichen Geltungsbereichs für das vorgeschlagene Fördergebiet enthält, zur Verfügung gestellt. Zusätzlich verweisen wir auf die - hier nicht mit veröffentlichten - Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 02.10.2017 (StAnz. 40/2017, S. 958).
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