Fraunhofer EMFT Garching - Neubau Institutsgebäude - 70-00291-2270-A Objektplanung Gebäude Lph 2-5
Description du marché
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer EMFT Garching - Neubau Fraunhofer EMFT in Garching, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 110.000.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Vorgegebenes Honorar gemäß HOAI, gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau, sowie Honorarangebote für BNB und BIM gemäß beiliegender Leistungsbeschreibungen. Honorarzone (§35 HOAI): IV / III, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz sowie zusätzliche Leistungen gemäß Honorarangebot - siehe Vergabeunterlagen Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz Vergütung für besondere Leistungen: Nachhaltige Planung nach BNB- Silber: Angebotsabfrage (in Stufe 2); BIM: Angebotsabfrage (in Stufe 2) Leistungen für die Objektplanung Gebäude (Architektur) mit Schwerpunkt in den LPh. 2 bis LPh. 5 und Anteilen an LPh. 6 bis LPh. 8 für ein Institutsgebäude mit Reinraum, Laboren und Büros (Hz. IV) als Neubau für das Fraunhofer-Institut EMFT in Garching und einem Parkhaus (Hz. III, vorgezogene Maßnahme) im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau. Die Schwerpunkte der LPh. 6 bis Lph. 8, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung, werden gesondert vergeben, mit Anteilen an Lph. 2 bis LPh. 5. Die Baumaßnahme soll in der Lichtenbergstraße 17 in 85748 Garching errichtet werden. Es steht in Zusammenhang mit weiteren bereits bestehenden Gebäuden der Fraunhofer-Gesellschaft auf dem Grundstück. Bei dem Neubau handelt es sich um einen neuen Gebäudekomplex mit etwa 3.400 m² für Reinraum, Technikum, Messräumen, Laboren, Werkstätten und Lagerflächen. Für Büroflächen sind zusätzlich ca. 1.800 m² vorgesehen, die für 150 Personen Büroarbeitsplätze bieten. Außerdem ist ein Parkhaus zu planen, das Stellplätze für das Gesamtgrundstück bereitstellt. Der Neubau Garching soll von vornherein auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Dies umfasst: (1) nachhaltiger Bau (BNB-Zertifizierung, mind. Silber), (2) nachhaltiger Betrieb des Reinraums mit Fokus auf Energieverbrauch und Medien, (3) Ermöglichung der Forschung an nachhaltigen Themen wie Green IT. Die Planung mit BIM ist ausdrücklich gewünscht. Die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als Zuwendungsempfängerin des Bundes und der Länder ist dazu verpflichtet, bei Zuwendungsbaumaßnahmen als Mindeststandard »BNB-Silber« nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) nachzuweisen. Die Auflage zur Zertifizierung ist für die betroffene Maßnahme einzuhalten. Somit sind bereits in den frühen Planungsphasen die anspruchsvollen Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Der Nachweis ist in jedem Fall zu dokumentieren und zu belegen. Die Erreichung der zuvor beschriebenen Zertifizierung in der Stufe »BNB-Silber« ist wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens. Sie wird daher auch im Vertrag als vereinbarte Beschaffenheit festgelegt. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat für die Erreichung der Zertifizierung in der Stufe Silber einzustehen und diese durch seine Leistung sicherzustellen. Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung): 1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens): - Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV. 2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV, - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV. 3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV. 4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt): - technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV. 5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt). Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung. Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben. Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.) Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt. Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch) Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote (mit Ideenkonzept) sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen. Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt. Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 21/2024
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