Fraunhofer INT Euskirchen - 70-00281-2290-A Objektplanung Gebäude
Description du marché
"Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Fraunhofer-Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen INT in Euskirchen den Umbau einzelner Bestandsflächen in physikalische Laborflächen. Das Flutereignis in NRW vom 15.07.2021 hat am Fraunhofer INT schwerste Schäden angerichtet. Das Vorhaben „Umbau Laborkomplex“ hat das Ziel, für den Betrieb erste wesentliche Laborflächen durch Umnutzung des Erdgeschosses im Bereich Neubau Büro (E+1) und Bibliothek her- und sicherzustellen. Bei der Maßnahme sollen die bestehenden, im Zuge der Fluthilfe entkernten Verwaltungsflächen (Tragwerk / Gebäudehülle intakt) mit einer NF von ca. 460 m2 in physikalische Messräume und Labore, nebst einem ca. 65 m² grossen Strahlenschutzbereich (Isotopenlabor) umgebaut werden - im laufenden Betrieb. Bestandsgebäude Baujahr ca. 2011, Bohrpfahl- / bzw. Flachgründung, Stahlbetonskelettbauweise (BKT) mit geschosshoher Pfosten-Riegel-Fassade, lichte Raumhöhe ca. 3,0 m Das Grundstück befindet sich in der Gemeinde Euskirchen, Flurstück 165, Flur Nr. 28, Gemarkung Euskirchen, Appelsgarten 2. Das Institut unterliegt als militärischer Liegenschaft einer dauerhaften Bewachung und Zutrittskontrolle. Vertrag: Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer INT Euskirchen - BA 1 - Umbau Laborkomplex, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 5.000.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. "Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz" Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt (%): gemäß AHO Schriftenreihe "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" in der aktuellsten Fassung
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