Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu Vergabe 108-2021: GGS Scherberg; Planungsleistungen
Description du marché
Mit der Planung des Umbaus wurde bereits im Jahr 2018 begonnen. Die Anforderungen an Schulgebäude haben sich seitdem durch neue gesetzliche Bestimmungen verändert. Die Auslastung der Grundschule ist sehr hoch. So war ab dem Schuljahr 2023/2024 die Erweiterung um einen Klassenzug je Jahrgangsstufe notwendig, die in der ursprünglichen Planung aber nicht enthalten war. Der daraus resultierende Platzbedarf ist im ursprünglichen Ausbauzustand nicht vorhanden. Der Platzbedarf wird durch die laufende Maßnahme für die Schuljahre von 2023/2024 bis einschließlich 2025/2026 abgedeckt. Des Weiteren führt das Ganztagsförderungsgesetz zu einem erhöhten Platzbedarf, hier insbesondere die Möglichkeit der Mittagsverpflegung (Mensa). Dieser Bedarf wurde bereits in der laufenden Maßnahme ebenfalls geplant und berücksichtigt. Die vorgenannten Punkte erzeugen einen eng gestrickten Terminplan. Erläuterungen zu den Bestandteilen der Planung Bestandsgebäude: Auf der Grundlage der ursprünglichen Beauftragung vom 16.02.2022 wurden im Bestand Teilsanierungen und Anbauten im Vorgriff auf die Gesamtsanierung des Bestandes ausgeführt, tlw. unter Inanspruchnahme von Fördermitteln, verbunden mit einem vorgegebenen Realisierungszeitraum: - Sanierungen der WC-Anlagen. - Anbau von Fluchttreppen unter Berücksichtigung der geplanten energetischen Sanierung der Bestandsbauten. - Sanierung OGS- Raum im Bestand - Anbau und Erweiterung Lehrerzimmer - Sanierung Raum im UG als weiterer OGS-Raum. Vor diesem Hintergrund wurde auch der Bauantrag für die gesamte Schule überarbeitet und erneut eingereicht. Der Zusammenhang zwischen den beauftragten Teilsanierungen und den Planungen zur weiteren Sanierung des Bestandes einschließlich der Vorhaltung der entsprechenden TGA-Anbindungen sind dem jetzigen Planer vertraut. Die Gebäudesubstanz des Bestands ist dem Planer durch die bereits erfolgten Eingriffe bekannt. Diese Punkte sprechen für eine weitere Beauftragung des jetzigen Planers zur Sanierung der Bestandsgebäude Eine weitere Beauftragung ist unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich Erweiterungsbau: Der Erweiterungsbau als Neubau war im Auftrag ursprünglich als Überarbeitung des Entwurfs einer Funktionalausschreibung berücksichtigt. Bei der Bearbeitung des Auftrags Erweiterungsbau hat sich herausgestellt, dass - die Entwurfsplanung komplett überarbeitet werden muss. - der Bauantrag entsprechend überarbeitet werden muss. - eine konventionelle Bauweise und Vergabe dann zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führte. - Die zusätzlichen Planungsleistungen haben sich aus dem Planungs- und Bauablauf ergeben. Im laufenden Planungs- und Bauprozess können diese Leistungen nur durch den bereits beauftragten Planer erbracht werden. Turnhalle: Dieses Bauteil ist ebenfalls Bestandteil des Gebäudeensembles. Es wurde die Gebäudesubstanz erkundet und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet. Mit dem Ziel ob eine teilweise Sanierung wirtschaftlich und notwendig ist. Die Planung und Ausführung ist ebenfalls in einem Zuge mit den der Sanierung der Bestandsgebäude wirtschaftlich und notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerung verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2, Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gestrickten Terminplan führt. Das zu beauftragende Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Pouvoir adjudicateur
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