Gemeinde Donnersdorf: Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Traustadt – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Description du marché
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) || Bauabschnitt IAnbau / Erweiterung Klassenräume und Verwaltung || Bauabschnitt II Neubau einer Mensa || Bauabschnitt III Umbau / Sanierung im Bestand || - bauabschnitts- und stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1-4 der Bauabschnitte I-III, einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen, - weitere Stufen gem. Vorgabe AG / Vertragsmuster nach HAV-KOM (Boorberg-Verlag) || Besondere Leistungen: - Beraten des Auftraggebers und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1, nach FAZR), - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufe, nach FAZR), Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Beauftragungsstufen:Stufe 1 mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Bauabschnitt I – III) || jeweils Stufe 2 mit LPH 5-7 getrennt nach Bauabschnitt I, II und III || jeweils Stufe 3 mit LPH 8+9 getrennt nach Bauabschnitt I, II und III || Es liegt ein Konzept zur Umsetzbarkeit der Grundschulerweiterung und Sanierung in Traustadt vor, welches Grundlage für die Planung ist. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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