Gemeinde St. Michaelisdonn, Entwicklung Bestandsgebäude Feuerwehrgerätehaus zum Multifunktionsgebäude und Bau eines Westflügels mit Sanitär- und Büroräumen im EG und kleinen Dienstwohnungen im OG - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Description du marché
Gemeinde St. Michaelisdonn, Entwicklung Bestandsgebäude Feuerwehrgerätehaus zum Multifunktionsgebäude und Bau eines Westflügels mit Sanitär- und Büroräumen im EG und kleinen Dienstwohnungen im OG - Objektplanung Gebäude und Innenräume Beschreibung: Der AG plant, die Entwicklung Bestandsgebäude „Feuerwehrgerätehaus“ zum Multifunktionsgebäude und Bau eines „Westflügels“ mit Sanitär- und Büroräumen im EG und kleinen Dienstwohnungen im OG Seitens des AG wurde bereits eine Grundlagenermittlung, eine Vorplanung und Entwurfsplanung nach Leistungsphase 3 HOAI durchgeführt. Der Erweiterungsbau ist für die nächsten Jahre auf dem jetzigen Gelände geplant. Aufgrund der beengten Grundstückskapazitäten sind besondere Anforderungen an die Planungs- bzw. Lösungsansätze für die Erweiterungsmöglichkeiten zu erwarten. Das Gelände der Feuerwehr St. Michaelisdonn liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB. Die Aufstellungsnotwendigkeit eines einzelfallbezogenen Bebauungsplanes ist zu prüfen, so dass hier entsprechende Abstimmungstätigkeiten erwartet werden. Erwartet wird ferner, die Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen unter Einbeziehung des Bestandes zu optimieren. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Planung und Überwachung zum Erweiterungs- und Umbau bzw. zum Neubau von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) vorgesehen. Die Objektplanung umfasst mindestens sämtliche „Grundleistungen“ der Leistungsphasen 4 bis 9 des Leitungsbildes Gebäude und Innenräume im Sinne der Anlage 10, Nummer 10.1, zu § 34 HOAI. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ innerhalb der Leistungsphasen 4 bis 9 ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen für den Erweiterungs- und Umbau bzw. für den Neubau belaufen sich auf 2.594.058,65 € brutto. Die Kostenschätzungen erfolgten für die KG 200 bis 700 ohne Einbeziehung von Fachplanern oder Bodengutachten. Die Kostenschätzungen wurden erstellt am 10.10.2023. Die Anforderungen an die Raumplanungen ergeben sich aus den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse Nord und den Feuerwehrbedarfsplan. Die Wehrführung ist neben dem AG eng in die Planungen einzubinden.
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