Generalplanerleistungen Interim Oper der Zukunft Düsseldorf
Description du marché
Der Auftraggeber ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf und wurde von dieser stufenweise mit Planung und Bau einer Interimsspielstätte für die Düsseldorfer Oper beauftragt. Das zu errichtende Gebäude soll die Düsseldorfer Oper mitsamt Ballett, Ensemble und Werkstätten spielfähig halten, in der an dem Standort Heinrich-Heine-Allee die bestehende Oper abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Der finale Standort der Interimsspielstätte und damit die Vorgabe, ob es sich um einen Umbau oder einen Neubau handelt wird, steht derzeit noch nicht fest. Der Auftraggeber hält aktuell jedoch einen Umbau für wahrscheinlicher. Sollte dies nicht möglich sein, kommt auch ein höchst funktionaler Neubau (ohne gesteigerte Anforderungen an die Architektur) in Betracht. Das Vorhaben "Opern-Interim" ist zeitlich äußerst anspruchsvoll: Nach derzeitiger Planung muss die Intersimsspielstätte bis Mitte 2028 bezugsfertig sein. Dies setzt einen Baubeginn im Sommer 2026 voraus. Um diesen Zeitplan zu halten, muss der Bauantrag bis Anfang 2025 eingereicht sein. Für den Opern- und Ballettbetrieb ist im Saal ein Platzangebot für rd. 900 bis 1000 Besucher zu schaffen, es wird für die Spielstätte eine Nutzfläche von rd. 11.000 m² benötigt, für Werkstätten und andere Arbeitsplätze noch einmal rd. 1.200 m² sowie entsprechende Rangier- und Anlieferungsaußenflächen für die Logistik. Die essenziellen und unabdingbaren Bestandteile einer Interimsspielstätte für einen Opernbetrieb sind: - bestimmte Bühnenmaße als Grundmaß für Übernahme von bestehenden Repertoireproduktionen, - Hauptbühne, Seitenbühnen sowie ein Bühnenturm mit einer gewissen Höhe von ca. 20 Meter mit einer Portalbrücke, - eine ausgefeilte zeitgemäße Bühnentechnik - ein Orchestergraben für ca. 80 Musiker*innen mit Andienungsmöglichkeiten; - Bühnenboden mit Anforderungen für Ballettaufführungen - eine exzellente Akustik geeignet für Sänger*innen und Orchester; - barrierefreie zugängliche Funktionsbereiche Für die Interimsspielstätte wird aktuell eine Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung des zu realisierenden Raum- und Funktionsprogramm angefertigt. Als Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung kann ein Neubau aber auch ein Umbau mit Erweiterung eines Bestandsgebäudes stehen. Diese Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI nachzuführen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen. Zudem ist eine zügige und gründliche interne Abstimmung mit den Fachdisziplinen (Bauphysik, Raumakustik, Bühnentechnik, Tragwerksplanung etc.) erforderlich. Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen. Der AG holt sodann einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen. Zunächst ist nur die erste Beauftragungsstufe (LP 1-3) vorgesehen. Dabei besteht kein Anspruch auf Abruf der weiteren Beauftragungsstufen. Die Leistungsphasen 4, 5 und 6 der HOAI-Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (Architektur), ggf. Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung einschl. der Zuarbeit von Sonderfachleuten wie bspw. Brandschutzgutachter etc. sind - aufgrund der Terminzwänge - nach Beauftragung parallel zu bearbeiten. Der Generalplaner muss hierzu eine ausreichend große Anzahl an Mitarbeitern vorhalten. Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen oder mehrere Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt nach derzeitiger Planung durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt in der Leistungsphase 8 die Prüfung der Werk- und Montageplanung des GU auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Zudem übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers. Nähere Informationen zu der zu erbringenden Leistung sind der Anlage zu entnehmen.
Pouvoir adjudicateur
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