Generalplanerleistungen zum Neubau der Dreikönigenschule in Neuss
Description du marché
Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Grundschule an der Weberstr. 90, 41464 Neuss, Gemarkung Neuss, Flur 36, Flurstücke 2183 und 2185, ca. 7.200 m² Grundstücksfläche eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Neubaus einer 2-zügigen offenen Ganztags-Grundschule einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenanlagen auf gleichem Grundstück erstellt. Im Ergebnis ist eine anteilige Planung nach HOAI § 34 und § 39 LPH 2 entstanden. Die bestehende Planung ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der LPH 1-2 HOAI sowie AHO nachzuführen, zu vervollständigen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen. Sodann ist die LPH 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem Auftraggeber zur Abstimmung vorzulegen. Die Kostenberechnung nach DIN 276:2018 ist dabei in der 3. Ebene gewerkeweise aufzugliedern. In den nachfolgenden LPH ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN 276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Der Auftraggeber holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage der LPH 4 ein und muss die LPH 5 vollständig erbringen. Die LPH 6-9 HOAI werden zunächst nur optional und getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen. Es ist geplant, die Bauleistungen für den Neubau gewerkeweise auszuschreiben. Die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalplaner. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der LPH 8 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen der Unternehmer. Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen: Objektplanung - LPH 1-4, (optional 5-9), - Leistungsbild in Anlehnung an § 34 Gebäude und Innenräume. Besondere Leistung: - Die LPH 3-5 HOAI § 34 sind mit BIM zu bearbeiten, - Farb- und Materialkonzept/Leitsystem, - Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber - Erstellung eines Möblierungskonzepts unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen der Schule als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit - Fortschreibung des Konzepts zu einer Möblierungsplanung als Grundlage zur Beschaffung durch Dritte Technische Ausrüstung - Leistungsbild in Anlehnung an HOAI § 55 - LPH 1-3 (optional 4-8), - Haustechnik/Elektro/Aufzug, - Kunstlichtplanung, - Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen, - Küchenplanung, - Anlagengruppen 1-8. Tragwerksplanung - Leistungsbild in Anlehnung an HOAI § 51 - LPH 1-3 (optional 4-6). Freianlagen - Leistungsbild in Anlehnung an § 39 HOAI LPH 1-3 (optional 4-8), Ingenieurbauwerke - Leistungsbild in Anlehnung an § 43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen Brandschutzberatung und -planung - Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 17, Stand Dezember 2022 Schall- und Wärmeschutz - Leistungsbild in Anlehnung an § 3 HOAI und AHO, Heft 23 vom September 2015 Planung Barrierefreiheit - Leistungsbild in Anlehnung an AHO, Heft 40 vom Februar 2021, Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergü-tet, welches dieser auf Grundlage der HOAI ermitteln muss
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