Generalplanung Sanierung des Betriebsgebäudes der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück
Description du marché
Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner sämtliche für das in Teil A der Leistungsbeschreibung beschriebene Vorhaben erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen. Nur solche Architekten- und Ingenieurleistungen, die nach dieser Leistungsbeschreibung oder gemäß § 1.5 des Generalplanervertrages ausdrücklich von der Leistungspflicht ausgenommen sind, hat der Auftragnehmer nicht zu erbringen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8), Bauphysik, Brandschutz. Eine umfassende Freianlagenplanung wird vom Auftragnehmer nicht erwartet. Die Planungsverantwortung für die Außenanlagen beschränkt sich auf die Erneuerung der Pflasterung im unmittelbaren Bereich um das Gebäude herum. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
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