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Contract notice Construction & travaux publics 🇪🇺 TED

Generalunternehmerleistungen mit Lph. 5 zum Ersatzneubau an der Friedrich-Fröbel-Schule, Wetzlar

🌍 Allemagne
Publication
25/08/2025
Date limite
Valeur estimée
Donneur d'ordre

Description du marché

Der Auftraggeber, der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, vertreten durch das Bau- und Immobilienmanagement, plant den Ersatzneubau der Friedrich-Fröbel-Schule auf dem Bestandsgelände in Wetzlar. Die Friedrich-Fröbel-Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt in der geistigen sowie in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Das Bestandsgelände befindet sich in der Stadt Wetzlar, im Ortsteil Büblingshausen, ein durch Wohnbebauung in der Form von Einfamilienhäusern geprägter Stadtteil. Ein auf dem Schulgelände angrenzender Erweiterungsbau aus dem Jahre 2009 (Gebäude B), in dem 7 Klassenräume der Berufsorientierungsstufe untergebracht sind, ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bau- und Planungsleistungen, die Ausführung soll in der Unternehmereinsatzform Generalunternehmerleistungen mit Leistungsphase 5 erfolgen. Das Bestandsgebäude in dem die Nutzungen der Gebäude A, C und D zusammengefasst sind, ist leergezogen, die Schüler sind in ein Interims-Quartier in der nahe gelegenen Kestnerschule umgezogen, der Schulbetrieb ist dorthin während der Bauzeit verlegt. Das gegenständliche Bestandsgebäude wird vor Bauauftakt vom Schulträger zurückgebaut, die Freifläche bildet das Baufeld für die Ersatzneubauten. Die Berufsorientierungsstufe der Friedrich-Fröbel-Schule verbleibt während der Bauzeit auf dem Gelände und wird in Gebäude B beschult. Am Gebäude B vorzunehmende Umbauarbeiten werden vom Schulträger in separaten Maßnahmen - wie auch der Gebäuderückbau des Bestandsgebäudes - veranlasst. Der gesamte Ersatzneubau und die Außenanlage müssen der DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen entsprechen. Der Leistungsbeginn des AN beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, das vorbehaltlich eventueller Angebotsüberarbeitungen der Zuschlag im Januar 2026 erteilt wird. Die Fertigstellung vor Schuljahresbeginn 2027/2028 hat für den Schulträger große Bedeutung. Der AG hat sich entscheiden, den Termin zum Wertungskriterium zu machen. Der Fertigstellungstermin 31.01.2028, 05. KW ist Mindestkriterium und verbindlich einzuhalten. Der durch den AG ausgegebene Fertigstellungstermin vor Schuljahresbeginn 2027/2028 (12.07.2027) ist Wertungskriterium. Die Termine der Planung und Ausführung sind durch die Terminpläne des AG beschrieben, die Zielerreichung ist Wertungsbestandteil der Zuschlagsentscheidung. Derzeitiger Projektstand Der bestehende Gebäudeteil, der der Nutzung der Gebäude A, C und D entspricht, weist erhebliche Mängel auf. Die vom Schulträger veranlasste Sanierungs- und Umbauplanung wurde aufgegeben, die Gebäude sind durch unklare Raum- und Funktionsflächen und nicht anpassungsfähige Strukturen gekennzeichnet. Dies steht im Gegensatz zu den Anforderungen der pädagogischen Raumgestaltung der Förderschule, die für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen und motorischen Einschränkungen notwendig sind. Ersatzneubau der Gebäude A, C und D Der Bedarf an Schulplätzen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und motorischen Einschränkungen ist ansteigend. Im Schuljahr 2022/2023 wurden 176 Schüler in 24 Klassen von Förderschullehrkräften und Sozialpädagogen unterrichtet. Die Entwicklung der Schülerzahlen steigt mit stetiger Tendenz (Schuljahr 2017/2018: 142 Schüler in 20 Klassen). Ein besonderes Augenmerk im Ersatzneubau und den Freianlagen liegt auf der Barrierefreiheit. Es werden alle erforderlichen baulichen Maßnahmen wie rollstuhlgerechte Personenaufzüge, geeignete Türbreiten, barrierefreie Verkehrswege und Sanitäreinrichtungen vollständig berücksichtigt. Der detaillierte Leistungsumfang ist in der beigefügten funktionalen Leistungsbeschreibung zu finden. In der Kreistagssitzung am 26.02.2025 beschloss der Lahn-Dill-Kreis, die finanziellen Mittel für die Errichtung des Ersatzneubaus sowie den Rückbau des bestehenden Gebäudeteils über die gesamte Bauzeit bereitzustellen. Außerdem wurde beschlossen ein Förderantrag im Landesförderprogramm (Hessen), „Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))" zu stellen. Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung nach § 69 HBO wurde im November 2024 bei dem Bauordnungsamt der Stadt Wetzlar eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 06.05.2025 erteilt und ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung, alle Nebenbestimmungen, Hinweise und Auflagen sind einzuhalten. Landesfördermittel: Das Projekt wird mit Fördermitteln nach den Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie)) gefördert. Für die Gebäude A und D ist eine Förderung nach Teil III als Passivhaus Plus Solar beantragt, für Gebäude C als Passivhaus. Die Bewilligungsreife ist herbeigeführt, der Zuwendungsbescheid wird erwartet. Es sollen in Summe Zuwendungen für die 3 Ersatzneubauten A, C und D in Höhe von ca. 2 Mio. € brutto erreicht werden.

Procédure
Procédure négociée avec publication
Nature du contrat
Travaux
Durée du contrat
24 mois
Lieu d'exécution
Wetzlar (DE722)

Pouvoir adjudicateur

🏛 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Wetzlar
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