Geschäftsstelle Technologiefonds 2026-2030
Description du marché
Gestützt auf Artikel 35 des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen (Art. 114 bis 118 der CO2-Verordnung vom 30. November 2012, SR 641.711) kann der Bund bis zu einem Maximalbetrag von 3 Mio. CHF Darlehen an Unternehmen ganz oder teilweise verbürgen, die neue Technologien zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten. Diese Unternehmen erhalten bei positiver Beurteilung eine Zusicherung. Die Bürgschaft wird Banken oder anderen geeigneten Darlehensgebern gewährt. Seit dem Start des Technologiefonds im Jahr 2015 wurden bis Ende 2024 insgesamt 212 Bürgschaften ausgestellt. Die operative Weiterführung des Technologiefonds soll wie bisher an eine externe Geschäftsstelle ausgelagert werden. Diese prüft die Gesuche sowohl hinsichtlich ihrer technologischen Eignung als auch der finanziellen Struktur und Tragfähigkeit des Unternehmens. Sie stellt dabei die Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit der Entscheide zur Förderungswürdigkeit der unterschiedlichen Gesuchstellenden sicher. Anschliessend bewirtschaftet sie die Bürgschaften und begleitet die Darlehensnehmenden im Auftrag des Bundes. Dazu führt sie ein umfassendes Informationssystem und stellt ein aussagekräftiges Reporting und Risikomanagement sicher. Sie vermarktet zudem das Angebot des Technologiefonds zur Stimulierung zweckmässiger Gesuche. Diese Geschäftsstelle wird durch den Steuerungsausschuss mittels jährlichem Leistungsauftrag gesteuert.
Pouvoir adjudicateur
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