gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA)
Description du marché
Der Landkreis Wittenberg beauftragt den Auftragnehmer mit insgesamt 4 Beraterstellen zur gesonderten Beratung und Betreuung. Davon fallen 3 Beraterstellen auf die im Landkreis Wittenberg dezentral in Wohnungen und 1 Beraterstelle auf die zentral in Übergangswohnheimen untergebrachten folgenden Personenkreise: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Abs. 1 Nr. 5- 8 AufnG und allein reisende Frauen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - Personen und Familien nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 AufnG - rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Abs. 1 fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden. Die gesonderte Beratung und Betreuung ist außerhalb sowie innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen. Sie soll Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 1 - 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der BRD erleichtern. Ferner soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 5- 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der BRD zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Ausreisepflichtigen Personen sind zur Vermeidung einer Abschiebung auf die freiwillige Ausreise unter Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen, z. B. nach dem REAG- und GARP- Programm, hinzuweisen. Die Mittel für die v.g. Leistung sind aktuell noch nicht gesichert, somit steht die Leistung unter dem Vorbehalt des tatsächlich bestätigten Landeshaushaltes.
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