Gestaltungsplanung Neutraubling - Planungsleistungen nach §39 und §47 HOAI 2021
Description du marché
Gestaltungsplanung, Verfeinerung der vorhandenen Rahmenplanung. - Prüfen + Vorschlag für die Verkehrsregelungen. Insbesondere im Bereich um die Waldenburger Str. mit Einmündung Erzgebirgsstraße und Schulstraße - Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsachsen unter Berücksichtigung der Einmündungsbereiche - Vorschlag für die Gestaltung des Straßenraums einschl. Stellplätze im öffentlichen Raum, Gehwege, Grünflächen, Bäume, Beleuchtung, Möblierung/ Sitzgelegenheiten (Hintergrund: demografischer Wandel, Wegeverbindung zum Stadtgarten) etc. - Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben. - Vorschläge für die Oberfläche/ Materialien. Die Qualität der Materialien könnte ggf. auch unterschiedliches Qualitätsniveau erhalten, als gestalterische Umsetzung einer Hierarchisierung der Straßenräume - Kostenschätzung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen - Die Kosten der Realisierung sollen soweit möglich gering gehalten werden; kreative (und kostenintensivere) Vorschläge sind zwar willkommen, sollen aber als Variante gekennzeichnet und kalkuliert werden Die Pläne sollen in zweifacher Ausfertigung in gedruckter Version sowie auf Datenträger in digitaler Form übergeben werden. Der Bericht soll ebenfalls 2-fach gedruckt und auf einem Datenträger dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden - Maßstab der Pläne: Übersichtsplan (Aufsicht) für den gesamten Bereich 1:500. Einmündungsbereiche und wichtige Teilabschnitte 1:200 - Querschnitt mit Darstellung der vorgeschlagenen Materialien - Der Bedeutungsgewinn der Posener Str. als Fuß-/Rad-Achse und die Buslinie wurden bereits in der vorangegangenen Planung (Los 1) berücksichtigt. Daraus folgend ist besonders die Überquerbarkeit der Neudeker Straße zu beachten. - Da das Grundstück des ehemaligen Netto-Marktes von der Stadt Neutraubling erworben werden konnte, ergeben sich neue Möglichkeiten einer städtebaulichen Weiterentwicklung. Diese kann sich sowohl auf eine bauliche als auch freiflächengestalterische Planung beziehen. Die möglichen Szenarien sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Die Gestaltungsplanung soll sich dabei auch um eine neue Wegeführung Gedanken machen; „Angsträume" sind zu vermeiden; die Fußwegeverbindung soll aufrecht erhalten werden und attraktiv sein. - Wichtige allgemeine Zielsetzungen z.B.: Versickerung, Begrünung, Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Aufenthaltsqualität, Gestaltung des öffentlichen Raumes; innovative Konzepte und Ideen zur Anpassung an den Klimawandel. -- Geforderte Leistungen: -Freianlagen nach §39 HOAI 2021; LPH 1-3 -Verkehrsanlagen nach §47 HOAI 2021; LPH 1-3 - Die Auftraggeberin behält sich vor, die LPH 4-9 Stufenweise zu vergeben. -Im Bedarfsfall besondere Leistungen entsprechend Merkblatt Nr. 51 Architektenkammer Baden-Württemberg - Die Regierung Oberpfalz ist als zukünftiger Fördergeber spätestens in der LPH 3 einzubinden, um einen reibungslosen Förderablauf gewährleisten zu können.
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