Gigabitausbau Markt Pleinfeld
Description du marché
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Netzbetrieb (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) eines im Eigentum dem Markt Pleinfeld stehenden passiven Gigabit-Netzes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gemeindegebiets Markt Pleinfeld. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist hierbei die Adresslisten im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen ist. Des Weiteren ging im Rahmen des Markterkundungsverfahrens kein Widerspruch eines Netzbetreibers eines bereits geförderten NGA-Netzes bzgl. eines Überbaus nach der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums ein. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Das passive Gigabit-Netz des Marktes Pleinfeld ist ein FTTB-Netz. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Pacht- und Betriebsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Pacht- und Betriebsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Mustervertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat bereits eigene Anpassungen (türkis hinterlegt) eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichnet sind, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Pacht- und Betriebsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angeboten auffordern. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Der Zuwendungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der antragsgemäßen Förderbewilligung des Bundes und des Landes und enthält Kündigungsrechte beider Vertragsparteien, sollten diese nicht bewilligt werden. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Pacht- und Betriebsvertrag zur Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 veröffentlichen, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den Inhalt dieses Muster-Pacht- und Betriebsvertrages einvernehmlich (nach Vorgaben durch den Projektträger) verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Pacht- und Betriebsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Pouvoir adjudicateur
Comment répondre
Recevoir les prochains marchés Services postaux & télécoms en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic