Hauptbereich
Description du marché
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden. Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden. Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
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