HPE-Rahmenverträge
Description du marché
Leistungsbestandteil ist neben der Beschaffung der Server auch die Installation und Inbetriebnahme der Server sowie eine Einweisung des administrativen Personals der Direktion Informationstechnologie und Datenmanagement des Auftraggebers. Es darf ausschließlich Neuware angeboten werden. Abgekündigte Produkte oder wiederaufbereitete Produkte des Herstellers sind nicht zugelassen. Das Anbieten von Broker- oder Graumarktware, von Refurbished-, Renew-, Used-Produkten sowie wiederverwerteter Ware (2. Hand) oder vergleichbarer Ware ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Angebotswertung. Alle Komponenten müssen herstellerseitig für den deutschen Markt zugelassen und frei von Rechten Dritter sein. Sie müssen im Rahmen der für Deutschland geltenden Garantieleistungen des Herstellers mit zugelassenem Support für Deutschland angeboten werden (siehe diesbezügliche Anforderungen in der Anlage - Leistungsverzeichnis "HPE-Server"). Der Erwerb der Ware muss über einen für den Vertrieb in Deutschland autorisierten und zugelassenen Distributor des Herstellers oder über den Hersteller selbst erfolgen. Der Auftraggeber behält es sich vor, nach der Lieferung alle Produkt-Seriennummern durch den Hersteller hinsichtlich der Lieferwege prüfen zu lassen. Die Geräte müssen den europäischen Richtlinien und Standards entsprechen: WEEE, RoHS, Industrie- bzw. Business Standard , VDE, GS oder CE-Norm. Die Komponenten sind mit den aktuellsten Firmware / Hardware / Software-Releases ausgestattet sowie original verpackt und fabrikneu anzuliefern. Die angebotenen Komponenten sind mit allen vom Server-Hersteller vorgesehenen Kleinteilen (Terminatoren, Adaptern, Befestigungsmaterial, elektrischen Anschlusskabeln, etc.) auszuliefern. Der Ersatz einzelner Komponenten durch Fremdherstellerprodukte ist nicht zulässig. Notwendige Netzwerkkabel werden vom Auftraggeber beigestellt. Jedwedes zusätzlich zur Inbetriebnahme des Systems benötigte und herstellerspezifische Zubehör - wie z.B. Transceiver (bspw. SFP) - der beauftragten Gerätesysteme ist Bestandteil der Lieferung und vollständig in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Anlieferung der Hardwarekomponenten hat montiert und geprüft gemäß DGUV V3 inkl. Prüfprotokoll (Erstprüfung der Elektroprüfung für ortsveränderliche Geräte) zu erfolgen. Bei Hardware handelt es sich um "ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die durch befähigte Personen zu prüfen sind. Es sind daher alle angebotenen Systeme vor der Anlieferung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer entsprechend zu prüfen und durch Aufkleber zu kennzeichnen. Des Weiteren ist ein Prüfprotokoll jeder Hardwarekomponente in Papierform beizulegen. Sämtlicher Herstellersupport wird ausschließlich auf Namen und Anschrift des Endkunden / Auftraggebers registriert und aktiviert. Die betreffenden Adressen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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