IAB 01/2025 - Neubau Sporthalle Grundschule Stiftberg - Freianlagenplanung
Description du marché
Der IAB plant die Umgestaltung der Außenanlagen der über 100 Jahre alten Grundschule Stiftberg in Herford. Die Schule mit rund 280 Schüler:innen wird durch eine neue Einfachsporthalle ergänzt, was eine Neustrukturierung des Schulhofs erfordert. Hierfür wurden bereits Planungsleistungen für die LPH 1 bis 4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI erbracht. Die Arbeitsergebnisse, einschließlich Bestandsanalyse und baurechtlicher Vorgaben (Bebauungsplan Nr. 12.32 „Luttenberg“), stehen dem Auftragnehmer als Anlage zur Verfügung. Die vorangegangenen Planungsleistungen und die vorliegende Kostenberechnung bilden die verbindliche Leistungsvorgabe für den künftigen Auftragnehmer. Auf Basis der vorgelegten Arbeitsergebnisse soll der Auftragnehmer für den Leistungsbereich Schulhof (Abgrenzung nach Anlage H – Übersichtsplan Leistungsgrenzen) die weiteren Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen erbringen (LPH 5 bis 8). Die mit diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen betreffen in Beauftragungsstufe 1 zunächst die Einarbeitung in die bereits vorliegenden Arbeitsergebnisse der LPH 1 bis 4. Das Honorar für die Einarbeitungsphase wird pauschal unter Einschluss sämtlicher Nebenkosten vereinbart und ist im Angebotsformular als zusätzliche Leistung anzubieten. Auftragsgegenstand sind ferner - vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe – grds. alle Grundleistungen der LPH 5 bis 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI. Die LPH 5 bis 8 werden dabei grds. mit den Prozentsätzen nach § 39 Abs. 3 HOAI vergütet. Ausnahme: Bei LPH 7 wird ein Abzug von 1 % vorgenommen, da hier die Grundleistungen Einholen von Angeboten, Führen von Bietergesprächen und Mitwirken bei der Auftragserteilung durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Diese Grundleistungen müssen daher vom Auftragnehmer nicht erbracht werden. Das Honorar für die Grundleistungen wird nach den vertraglichen Regelungen und nachrangig der HOAI 2021 abgerechnet. Die vom Auftraggeber fest vorgegebenen sowie die vom Bieter angebotenen Honorarparameter werden für die spätere Honorierung des Auftragnehmers festgeschrieben. Die anrechenbaren Kosten der KG 500 betragen EUR 799.376,67 netto. Als Honorarzone/Honorarsatz wird von der Vergabestelle Honorarzone III, Basishonorarsatz verbindlich vorgegeben. Hat ein Bieter eine andere Einschätzung zu den von-Hundert-Sätzen, zur Honorarzone oder zum Honorarsatz, kann er dies kalkulatorisch insbesondere bei dem Angebot eines Abschlags/Zuschlags berücksichtigen. Angeboten werden kann ferner ein Zuschlag für Umbau und Modernisierung (§ 36 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 6 HOAI). Evtl. mitzuverarbeitende Bausubstanz ist mit den Vereinbarungen zu Zuschlägen für Umbau und Modernisierung sowie Abschlägen/Zuschlägen vollständig abgegolten und wird ausdrücklich mit EUR 0,00 vereinbart. Nebenkosten werden pauschaliert abgefragt und sind im Angebotsformular entsprechend anzugeben. Hier ist auch ein Angebot von 0 % zulässig, wenn der Bieter insoweit keine Kosten geltend machen will. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag. Für die genannten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen hat der Bieter Pauschalpreise inklusive aller zusätzlichen Kosten (insbesondere Nebenkosten) anzugeben. Alle Pauschalpreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit fest und unveränderlich, wobei Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage unberührt bleiben. Im Angebotsformular werden ferner Stundensätze für ggf. weiter erforderliche Leistungen abgefragt. Die dort vorgesehenen Stundenzahlen dienen ausschließlich Wertungszwecken und begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf entsprechende Beauftragung. Eine spätere Abrechnung nach Stunden setzt stets eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber voraus. Alle Stundensätze sind für die gesamte Vertragslaufzeit fest und unveränderlich, wobei Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage unberührt bleiben. Der IAB verfolgt insbesondere folgende Ziele, die für die Umsetzung wesentlich und vom Auftragnehmer zu beachten sind: Terminziele: Leistungsbeginn schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich 10.04.2025 (rechtzeitige Zuschlagserteilung spätestens eine Woche vorher vorausgesetzt), Vorlage Ausführungsplanung: bis 48. KW 2025; Schnittstellen zum Hochbau (Dachentwässerung, Eingänge, Außenbeleuchtung,) bis 23. KW 2025, Vorlage Leistungsverzeichnis bei IAB bis 10. KW 2026, Ausschreibung Bauleistungen bis 17. KW 2026, Baubeginn Außenanlage Sporthalle 20.07.2026, Ende der Baumaßnahmen Außenanlage Sporthalle (bauliche Fertigstellung nach allen Abnahmen und Übergabe an Nutzer): 29.01.2027. Kostenziel: Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die KG 500 in Höhe von EUR 799.376,67 netto. Qualitätsziele: Da nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme zu beachten. Künftige Bau- und Nutzungskosten sind möglichst gering zu halten. Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. Der IAB möchte für die Baumaßnahme ferner die Gewährung von Zuwendungen nutzen.
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