IGG Lübbenau/Spreewald - Rückbau Kohlebunker Los 9 Erstaufforstung
Description du marché
Die Erstaufforstung ist hinsichtlich der Mischungsart als Mischbestand (Laubbaumanteil 30 % bis 50 %) mit einer integrierten Waldrandgestaltung entlang der Grenzen zum Offenland anteilig zu planen anzulegen und zu pflegen. Die Erstaufforstung ist gemäß Erlass zur Baumartenmischung unter Klimawandelbedingungen im Wald mit integrierter Waldrandgestaltung anzulegen und zu pflegen. Die Ausgleichs- und Ersatzflächen sind nach den im Landesbetrieb Forst Brandenburg entwickelten Qualitätsstandards (Grüner Ordner, Waldbaugrundsätze, Behandlungsrichtlinie zum Erhalt und zur Anlage von Waldrändern, Erlass zur Baumartenmischung unter Klimawandelbedingungen im Wald), nach den anerkannten Regeln zum Einsatz der Technik und im Sinne der guten forstlichen Praxis aufzuforsten. Es ist ausschließlich nur zugelassenes Vermehrungsgut (Pflanzmaterial) i. S. des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) zu verwenden. Die Baumartenwahl unterliegt darüber hinaus den Einschränkungen des Erlasses zur Verwendung gebietseigener Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Natur vom 02.12.2019. weitere Rahmenbedingungen: - Abstimmung mit dem Forstamt Oberspreewald-Lausitz - Verbissschutz - Nachpflanzungen bei relevantem Ausfall von Pflanzen (15%) - Pflegedauer: bis zur Abnahme der gesicherten Kultur - Abstimmungen im Rahmen von ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen - Abnahme / Bestätigung als "gesicherte Kultur" wird von der unteren Forstbehörde vorgenommen - Anzeige und Realisierung der Erstaufforstung - Erhalt des Nachweises über die erfolgte Erstaufforstung - Erhalt des Protokolls der Endabnahme Forst.
Pouvoir adjudicateur
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