Investorensuche Sporthalle Nippes
Description du marché
Es ist ein innovativer, nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Hallen-Bau zu realisieren, der die Anforderungen an Sportstätten in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Der Neubau ist in Anlehnung an den Passivhausstandard zu realisieren. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen. Die Halle dient dem Schulsport und gleichzeitig dem Vereinssport. Insbesondere ist nach jetzigen Planungen grundsätzlich vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Hallenwartes, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Vermieter/in beziehungsweise einem von ihm eingesetzten Nachunternehmer erbracht werden. Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer 3fach-Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Köln beabsichtigt, das Objekt für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren anzumieten. Eine darüber hinausgehende Vertragslaufzeit beziehungsweise Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt. Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude. Das Gebäude und die Anlagen sollen hierbei auf einem von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Sporthalle muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Sporthalle mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie einen möglichst zeitnahen Betriebsbeginn, spätestens 30 Monate nach Abschluss des Mietvertrages sicherzustellen. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Sporthalle zu gewährleisten. Aufgrund des hohen Bedarfes an Sporthallen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Betriebs eingehalten wird. Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Betriebs nicht sichergestellt werden kann, muss der Investor alternative Sportmöglichkeiten zur Verfügung stellen, beispielsweise durch Anmietungen in Sportstudios, Kletterhallen, Sporthallen et cetera. Der Flächenbedarf ist der beigefügten Bedarfsplanung für eine 3fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe Anlage "Ergebnisbericht Bedarfsplanung Phase Null des Sportamtes"). Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen und Flächen für die technische Gebäudeausrüstung. Die Klassenstärke und somit die Anzahl der Hallennutzer*innen im Schulbetrieb beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen. Die Nutzer*innenzahl des Vereinssportes kann im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Die Sporthalle einschließlich aller Erschließungs- und Nebenfunktionsflächen (Umkleide-/Wasch-/Duschräume und WC-Anlagen sowie andere Nebenräume) ist barrierefrei zu errichten. Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Fahrräder sowie ein Bereich für den Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB (siehe oben) konkretisiert.
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