Juristische Begleitung der Aufstellung eines raumordnerischen Leitbildes und Aufstellung einer reformierten Gesetzgebung im Bereich Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Description du marché
Mit der Zuständigkeitsübernahme hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft in einen umfassenden Reformprozess Raumordnung begeben, der in drei sich überlagernden Phasen stattfindet: In einer ersten Phase wird der bestehende gesetzliche Rahmen nahezu unverändert übernommen. Es werden lediglich Anpassungen vorgenommen, um die Abläufe und Befugnisse, die das Regelwerk vorsieht, auf die Strukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2021 anvisiert. Die Phase 2 (Abänderung des dekretalen Teils) ist ebenso angelaufen und soll im Jahr 2022 rechtswirksam werden. Diese beiden Schritte verfolgen das Ziel, Änderungen im Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung vorzunehmen, die losgelöst und im Vorfeld der Vision über die Raumordnung erfolgen können und einen Mehrwert im bestehenden gesetzlichen Rahmen darstellen, bevor es zur Aufstellung der neuen Gesetzgebung kommt. Um den anstehenden Reformprozess vor der Erarbeitung eines Dekretentwurfs abzustimmen, wurde eine Orientierungsnote erstellt. Ihr Anliegen ist es, eine Herangehensweise und Arbeitsmethode sowie erste inhaltliche Maßnahmen aus Sicht des Parlaments in einem größtmöglichen Konsens für die Phase 2 zu identifizieren. Im Fokus der Phase 3 steht insbesondere die langfristige Entwicklung und das raumordnerische Leitbild für die Gemeinschaft sowie die Aufstellung einer neuen Gesetzgebung zur Raumordnung für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Der hier ausgeschrieben Auftrag ist in der Phase 3 angesiedelt. Phase 3 wird mit dem Titel „Raumstrategie Ostbelgien“ bezeichnet. Die Entwicklung der „Raumstrategie Ostbelgien“ soll von der Herangehensweise her so erfolgen, dass der gesamte Prozess unvoreingenommen und offen gegenüber Alternativen zum aktuellen Raumordnungsmodell und -gesetz stattfinden soll. Neben dem bisherigen Gesetz soll auch ein Vergleich zu Systemen in ähnlichen Regionen wie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Grundlage für die Ideenfindung für das neue Gesetz sein. Während der Reformbegleiter den Auftrag aus der fachplanerischen Perspektive angeht, soll der juristische Begleiter stets die Machbarkeit der Umsetzbarkeit in belgische Gesetzgebung im Auge haben und den Fachplanern beratend zur Seite stehen. Die Ideenfindung bzw. Leitbildentwicklung, ist juristisch immer parallel zu begleiten und auf ihre prinzipielle Machbarkeit im juristischen nationalen und europäischen Kontext zu überprüfen, so dass nur realistisch umsetzbare Modelle zur Diskussion gestellt werden. Nähre Angeben sind dem Lastenheft zu entnehmen.
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Services juridiques
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