Kauf eines Operations-Mikroskops (Kinevo 900)
Description du marché
II. Rechtliche Prüfung der Ausnahmetatbestände 1. Nach den Ausführungen von Dr. Poxleitner sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (kein Wettbewerb wegen technischer Alleinstellung) gegeben. Der Auftrag kann nur von der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH durchgeführt werden, weil nur das System KINEVO 900 System die zwingend erforderlichen Kriterien erfüllt. Nur bei Erfüllung dieser Kriterien lassen sich die sachlich gerechtfertigten Beschaffungsziele - Patientensicherheit und fortschrittliche universitäre Lehre erreichen. 2. Die Erbringung der Leistung durch Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH ist alternativlos, weil nur dieser Anbieter mit System KINEVO 900 die zwingen erforderlichen technischen Merkmale gewährleistet. Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, mit der sich das Beschaffungsziel erreichen lässt, so dass der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (§ 14 Abs. 6 VgV). 3. Für die gegenständliche Beschaffung erübrigt sich eine zeitliche Begrenzung, weil die Beschaffung des Systems nur einmal erfolgt.
Pouvoir adjudicateur
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