Klärschlammentsorgung ab Aug. 2025
Description du marché
Der Abwasserzweckverband Heidelberg betreibt eine auf 360.000 E+EGW ausgelegte kommunale Kläranlage mit vorgeschalteter Denitrifikation, teilbiologischem Phosphatabbau und chemischer Phosphatfällung im Klärwerk Nord. Die Schlammbehandlung findet im Klärwerk Süd statt. Die Eindickung des Schlamms erfolgt für den Primärschlamm statisch, für den Überschussschlamm mittels Zentrifugen. Der voreingedickte Klär-schlamm wird als Mischschlamm zunächst der Hochlastfaulung und anschließend der herkömmlichen Faulung zugeführt. Der Faulprozess findet im mesophilen Temperaturbereich bei ca. 37 °C statt. Der ausgefaulte Klärschlamm wird mittels Zentrifugen unter Zugabe von Polymeren auf einen mittleren TS von ca. 24 - 32 % entwässert. Der entwässerte Klärschlamm wird in zwei Silos (zusammen 160 m³) zwischengespeichert. Über zwei Austragsschnecken findet die Beladung der Fahrzeuge statt. Für die Beladung des LKW sind mind. 45 Minuten einzuplanen. Der entwässerte Klärschlamm ist unter Be-rücksichtigung der Durchfahrtshöhe mit Sattelaufliegern abzutransportieren. Die zulässige Durch-fahrtshöhe beträgt max. 3,80 m. Der Abwasserzweckverband Heidelberg betreibt im Klärwerk Süd eine amtlich zugelassene und geeichte Waage. Die für die Abrechnung verbindliche Wiegung erfolgt auf dieser Waage. Eine anderwei-tige Form der für die Abrechnung zugelassenen Gewichtsbestimmung des Transportguts ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG möglich. Der Klärschlammanfall beträgt derzeit ca. 15.000 t Klärschlamm/a (ca. 4.000 to TR/a). Die Schlammabholung findet in der Regel zu folgenden Zeiten statt: Mo - Do zwischen 7:30 und 15:00 Uhr und Fr. zwischen 7:30 und 11:00 Uhr. Nach Bedarfsmeldung durch den AG, kann in Ausnahmefällen die Schlammabholung auch außerhalb dieser Zeiten erfolgen. Der AN hat den AG bei Ausfall eines LKW umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Klärschlamm entspricht in all seinen Werten der Klärschlammverordnung in seiner neuesten Fas-sung vom 03. Oktober 2017. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass es durch eine ungenehmigte Einleitung von Schadstoffen in das Kanalnetz zu erhöhten Klärschlammwerten kommen kann. Für einen solchen Störfall sind in Form von Nebenangeboten Wege mit den jeweils zulässigen Grenzwer-ten aufzuzeigen, wie der Schlamm entsorgt werden kann. Die vorgenannte Klärschlammenge ist möglichst nah bei der Anfallstelle thermisch zu verwerten. Dem AZV Heidelberg ist sehr daran gelegen durch kurze Transportwege eine positive CO2-Bilanz zu erzie-len. Es ist vorgesehen, den Klärschlammentsorgungsvertrag mit dem Auftragnehmer bis 31.07.2028 abzuschließen. Mit der Möglichkeit auf eine einmalige Verlängerung um 1 Jahr, sofern die gesetzliche Phosphor (P)-Rückgewinnung verschoben wird. Vertragsbeginn ist am 01.08.2025. Die in der Anlage 2 und 3 beigefügten "Vertragsbedingungen und Ergänzende Vertragsbedingungen" sind bei der Angebotserstellung unbedingt zu beachten sind verbindliche Vertragsgrundlage. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Örtlichkeiten Kenntnis zu verschaffen. Ein Besichti-gungstermin ist vorab mit dem Betriebspersonal abzustimmen.
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