Konzession zur Durchführung von Intensivtransporten im Rettungsdienst mit einem Intensivtransporthubschrauber
Description du marché
Gemäß § 26 i.V. mit §§ 17, 18, 19, 20, 22, 25 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern eine Genehmigung. Gegenstand des Intensivtransportes ist gemäß § 2 Absatz 4 RDG M-V die arztbegleitete Verlegung von Patientinnen und Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen und von Hochrisikopatientinnen oder –patienten in eine andere Behandlungseinrichtung. Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) sollen für die Versorgung des Landes mit Hubschraubern maximal zwei speziell ausgerüstete Verlegungshubschrauber, die überwiegend im Intensivtransport eingesetzt werden vorgehalten werden. Die Anzahl und Verteilung der Rettungsmittel für den Intensivtransport ist gemäß § 15 Absatz RDPVO M-V im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen erstmalig zum 31. Dezember 2018 und danach im Abstand von fünf Jahren zu überprüfen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen zum Bedarf für eine erneute Ausschreibung eines Intensivtransporthubschraubers am Standort des Klinikums Südstadt Rostock entschieden. Mit Blick darauf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern einem Luftfahrtunternehmen eine Genehmigung im Rahmen (als Ergebnis) eines Konzessionsvergabeverfahrens erteilen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt eine Genehmigung/Konzession für einen Intensivtransporthubschrauber für 4 Jahre zu erteilen. Im Rahmen der derzeit bestehenden Genehmigungen für Krankentransporte mit Drehflüglern werden auch Intensivtransporte durchgeführt. Mit der Novellierung des RDG M-V wurde der Intensivtransport als neuer Leistungsbereich eingeführt. Nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen ab dem 1. Februar 2025 die Genehmigung für einen Intensivtransport mit Hubschraubern im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) erteilt werden. Der Leistungserbringer/ die Bewerbergemeinschaft (=Konzessionsnehmer) soll im Rahmen dieses Verfahrens auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung ermittelt werden.
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