Konzessionsvergabeverfahren - Steubenstraße 5
Description du marché
Mit dieser Bekanntmachung für die "Konzessionsvergabe - Steubenstraße 5" wird der europaweite Teilnahmewettbewerb eröffnet. Der Konzessionsvertrag wird die Pflicht zur Durchführung von Terminaldienstleistungen auf dem Konzessionsgrundstück Steubenstraße 5 enthalten. Die genaue Ausgestaltung der entsprechenden diskriminierungsfrei zu erbringenden Betriebspflicht wird im Rahmen der Verhandlungen festgelegt. Unter dem in dieser EU-Bekanntmachung angegebenen Link https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459569977 zu unserem barrierefreien elektronischen Vergabeportal B_I Medien finden Sie zunächst ein Kurz-Exposé und hierzu gehörige erste Lagepläne für Ihre Übersicht nebst den Teilnahmeunterlagen. Hierin findet sich auch ein eigener separat auszufüllender und abzugebender Teilnahmeantrag "2025-266 Teilnahmeantrag.pdf" in den Unterlagen. Erst zu Beginn der Verhandlungsphase wird den ausgewählten Teilnehmern sowohl ein ausführliches Exposé, weitergehende Informationen, als auch ein Muster des Konzessionsvertrages sowie die Zuschlagskriterien bekannt gegeben werden. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass verpflichtend mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Konzept Ihres Vorhabens auf dem Konzessionsgrundstück maximal drei DIN-A4 Seiten abzugeben ist. Das mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Kurzkonzept wird sonst keine Auswirkungen auf Ihre Eignung oder die Auswertung Ihrer Teilnahmeanträge haben. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, die Anzahl der in die Verhandlungs- und Angebotsphase einzuladenden Bieter auf drei Bieter zu reduzieren. Sollte sie sich hierfür entscheiden, wird sie die Reduktion gem. der nachstehend aufgeführten Kriterien durchführen. Insgesamt können maximal 1.000 Eignungspunkte durch den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft erreicht werden. Es werden pro Eignungshauptkriterium jeweils 0-10 Punkte vergeben. I. Hauptkriterium finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 50) Dieses wird anhand des angegebenen Umsatzes bemessen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit einem Umsatz in Höhe des Doppelten des Mindestwertes von 20 Mio. EUR erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten, wohingegen derjenige Bieter / diejenige Bietergemeinschaften, welche/r nur den Mindestumsatz erreicht 0 Punkte erhält. Dazwischen werden die Punkte interpoliert. Es ist möglich, dass mehrere Bieter/Bietergemeinschaften die volle Punktzahl erhalten können. II. Hauptkriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 50) Bieter/Bietergemeinschaften, welche mit Ihrem Teilnahmeantrag mehr als eine den Mindestanforderungen entsprechende Referenz einreichen, erhalten mit zusätzlichen Referenzen (Referenz Nr. 2-6) die Möglichkeit zusätzliche Punkte auf einer Skala von 0-10 Punkten insgesamt zu erreichen. Die Standardreferenzerbringung (Referenz Nr. 2-6) wird mit 5 Punkten bewertet. Abweichungen im positiven oder negativen Sinne vom Standard werden mit Zu- bzw. Abschlägen von dieser Zahl ausgedrückt. Ein Quervergleich findet zwischen den Referenzen der Bieter/Bietergemeinschaften statt.
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