KVG und Verwahrstelle für einen Immobilienspezialfonds (Immo-Spezial-AIF)
Description du marché
Im Los 1 soll der spätere Auftragnehmer als Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Immo-Spezial-AIF mit verschiedenen Segmenten auflegen, einzelne Segmente verwalten sowie die Tätigkeiten der anzubindenden Asset Manager auf Basis separat abzuschließender Verträge koordinieren. Im Rahmen der Fonds-Administration soll der Auftragnehmer auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 2) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 2) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Immo-Spezial-AIF begründen. Im Los 2 soll der spätere der Auftragnehmer die Verwahrstellenfunktion des noch aufzulegenden Immo-Spezial-AIF übernehmen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Immo-KVG (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Immo-Spezial-AIF verwahren und für dessen Rechnung Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Immo-KVG (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Immo-KVG (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden. Aufgrund der regulatorischen Besonderheiten gemäß KAGB wird es den Bewerbern nur möglich sein, sich entweder für Los 1 oder für Los 2 zu bewerben. Hinweis: Die Auflage bzw. Gründung des Immo-Spezial-AIF soll nicht sofort, sondern innerhalb der nächsten Monate, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. D. h., mit Abschluss des Vergabeverfahrens sind zeitnah alle zur Auflage des Immo-Spezial-AIF vorbereitenden Tätigkeiten durchzuführen, um innerhalb des genannten Zeitraums jederzeit die Fondsauflage und damit die eigentliche Leistungserbringung (siehe Leistungsbeschreibung) starten zu können. Ausgestaltung des Immo-Spezial-AIF: - Immo-Spezial-AIF, voraussichtlich nach § 282 bzw. § 284 KAGB - Anlageverordnung 14c/13b - Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) Im Zielbild sind innerhalb des Fonds verschiedene Segmente geplant. Diese Segmente sollen der Strukturierung der Immobilien-Investments dienen. Das im Immo-Spezial-AIF verwaltete Investitionsvolumen (Eigenkapital) wird nach aktueller Planung bis zu 150 Mio. EUR betragen und wird in Co-/Direktinvestments investiert werden. Der KENFO ist einziger Anleger (Asset Owner) des Immo-Spezial-AIF und gibt Anlageempfehlungen - ggf. über einen Anlageausschuss - ab. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung: Der abzuschließende dreiseitige Vertrag zwischen Auftraggeberin, Immo-KVG (Los 1), sowie Verwahrstelle (Los 2) (sog. Dreiervereinbarung) soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unabhängig davon ist eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesende vorzusehen. Die allgemeinen Anlagebedingungen und die besonderen Anlagebedingungen sind aus den Mustervorlagen des BVI zu entwickeln. Der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sich, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen.
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