Landesaufnahmestelle Lebach, Rahmenvertrag Naturalverpflegung
Description du marché
Die Landesaufnahmestelle (LASt) ist die einzige Erstaufnahme- und Gemeinschaftseinrichtung für Asylbewerber/innen im Saarland und Teil der Abteilung 2, Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), des Landesverwaltungsamtes (LaVA). Die LASt hat derzeit eine Unterbringungskapazität für bis zu 1.800 Personen bei Normalbelegung; bei Dichtbelegung ist eine Erhöhung auf bis zu 2.000 Personen möglich. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der LASt wird eine Vollverpflegung geboten. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln auch die Hygiene- und Haushaltsbedarfe sowie Kleidung. Bei der Verpflegung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt es sich um keine Gemeinschaftsverpflegung, sondern um eine Individualverpflegung. Das bedeutet, dass den Asylbewerberinnen/Asylbewerbern alle Lebensmittel geliefert werden müssen, die zur Zusammenstellung einer ausgewogenen Ernährung erforderlich sind. Die notwendigen Erfordernisse ergeben sich aus den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Die Zubereitung von Mahlzeiten ist nur in den Gemeinschaftsküchen erlaubt, deren Ausstattung sich auf Kochplatten und Backöfen (Elektroherde) beschränkt. Die Gemeinschaftsküchen sind in der Regel mit Spülen und Tischen ausgestattet, sodass Mahlzeiten vorbereitet und Koch- und Essgeräte gereinigt werden können. Zur Herstellung der Mahlzeiten stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern Kochtöpfe, Pfannen, Sparschäler, Dosenöffner, Messer, Schneidebretter und allgemein gebräuchliche Küchenutensilien zur Verfügung. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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