Landesgartenschau Donauwörth 2028 - Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Description du marché
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: I) Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 (LPH 4 sofern erforderlich) | stufenweise Beauftragung nach Vertragsmuster einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | Besondere Leistungen je LPH siehe Vergabeunterlagen Anlage 03 ||| II) Objektplanung Verkehrsanlagen, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 (LPH 4 sofern erforderlich) | stufenweise Beauftragung nach Vertragsmuster einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | Besondere Leistungen je LPH siehe Vergabeunterlagen Anlage 03 ||| III) Übergeordnete Leistungen (getrennt je Fachdisziplin) (siehe Vergabeunterlagen Anlage 03) ||| Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht. Ein Konzept als Basis für die Bewerbung zur Landesgartenschau liegt vor. Dieses ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. ||| Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist ||| Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ||| Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Architektenvertrag nach- Freianlagen, Verkehrsanlagen und verkehrsberuhigte Bereiche - einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden ||| Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ||| Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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