Landesweingut Kloster Pforta - Generalplanungsleistungen
Description du marché
Das Landesweingut Kloster Pforta blickt auf eine lange Tradition am Standort Saalhäuser zurück. Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im denkmalgeschützten Ensemble, ohne Eingriffe in die Funktion des Weingutes, sollen die Potentiale der Bestandsbauten und des Standortes, insbesondere hinsichtlich der touristischen Möglichkeiten, voll ausschöpfen. Vernetzt mit anderen Angeboten im Weinbaugebiet (Naumburger Dom, Kloster Schulpforta, Saale-Boots-Schifffahrt etc.), der Saale-Unstrut-Tourismus e.V. sowie der örtlichen Tourist-Info soll die zu sanierende historische Anlage des Landesweingutes mit ihrer Lage unmittelbar am Europäischen Fernwanderweg E 11, dem Saale-Radweg und dem Saale-Wasser-Wanderweg zur Stärkung der Anziehungskraft und Bekanntheit der Region beitragen. Die geplante Sanierung des denkmalgeschützten und historisch wertvollen Wirtschaftshofes inkl. des gesamten Gebäudeareals aus Bauepochen zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert birgt große Entwicklungsmöglichkeiten und soll sowohl das Erscheinungsbild deutlich verbessern als auch perspektivisch einer touristischen Nachnutzung wie z.B. dem Betrieb von Gastronomie und Beherbergung dienen können. Die notwendigen Maßnahmen umfassen die Arbeiten, die zum Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz dringend umgesetzt werden müssen, um eine weitere Schädigung der Substanz zu verhindern und das Kulturdenkmal Saalhäuser zu erhalten und einer langfristigen und nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Dabei sollen Nachhaltigkeitsziele entsprechend der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verwirklicht werden. Für das hier ausgeschriebene Vorhaben liegt eine Machbarkeitsstudie mit Ergänzung vor. Die Baumaßnahmen finden im laufenden Betrieb statt und werden diesen maßgeblich beeinflussen, so dass Störungen durch organisatorische und bautechnische Maßnahmen sowie zeitliche Steuerungen in enger Abstimmung zwischen Planung und Bauausführung zu planen sind. Der künftige Baustellenbereich liegt innerhalb der Örtlichkeiten des Landesweingutes und ist aus dem Stadtgebiet lediglich durch eine enge Zufahrtsstraße erreichbar. Im Planungsprozess ist ein Brandschutzgutachten für die Zielplanung unter Berücksichtigung des gesamten Gebäudekomplexes zu erarbeiten. Des Weiteren sind einzelne Bauabschnitte festzulegen und wenn erforderlich Interimslösungen zu planen. Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 5,22 Mio. € netto (KG 200-500 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Generlplanungsleistungen in den zu beauftragenden Leistungsbildern (§§ 34, 39, 43, 47, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Die Beauftragung der Leistungen nach §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI erfolgt stufenweise und in Summe an einen Vertragspartner. Die Unterlagen zur RB/ RL/ HU-Bau sind zur Prüfung Ende April 2025 an den AG zu übergeben. Die Federführung im angebotenen Planerteam muss zwingend beim Leistungserbringer nach § 34 HOAI liegen. Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
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