Landkreis Göttingen - Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung
Description du marché
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von arbeitsmedizinischer Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften (zzt. DGUV Vorschrift 2). Der betriebsärztliche Dienst nimmt die in § 3 ASiG genannten Aufgaben wahr. Er unterstützt den Landkreis und seine Führungskräfte in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Er wird insbesondere beraten, arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen, die betrieblichen Verhältnisse überprüfen und beobachten, die Beschäftigten belehren.
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