Leasingfahrzeuge
Description du marché
Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2.
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