Leistungen des Technischen Gebäudemanagements im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Bonn
Description du marché
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Für die Leistungserbringung wird das folgende Personal und dessen Vertretung benötigt: -zwei Objektleiter und je eine Vertretung -fünf Haustechniker - drei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar, zwei der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar -ein Haushandwerker der o.g. Fachrichtung, oder als Schlosser oder vergleichbar Die Objektleiter sind für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich. Sie müssen zwischen 06:30Uhr - 16:00 Uhr (40 Stunden wöchentlich) vor Ort und ansonsten ständig erreichbar sein. Die Haustechniker müssen zwischen 07:00 Uhr - 15:30 Uhr vor Ort präsent sein. Der AN hat 24 Stunden an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei welchem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Das Störungsmanagement muss ständig erreichbar sein. Der AN ist verpflichtet, seinen Bereitschaftsdienst hinsichtlich Personal- und Sachausstattung so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen und Anforderungen eingeleitet und veranlasst werden können und alle Anforderungen an die Reaktionszeiten erfüllt werden. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind die Reaktions- und Störungsbeseitigungs-zeiten sicherzustellen: -für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von max. 30 Minuten -für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von max. 30 Minuten -bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen -bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur ist unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen Der AN setzt moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme ein. Das CAFM-System des AN muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, es muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. Die Start-Up-Phase beginnt nach Zuschlagserteilung mit Stufe 1. Während der gesamten Start-Up-Phase hat sich der AN in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe einzuarbeiten. Zu Beginn sind die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen einzuleiten. Für die Liegenschaftsübernahme hat der AN ein Start-Up-Team bereitzustellen, dem Objektleiter, die Haustechniker, der Haushandwerker und ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. Die Stufe 2 der Start-Up-Phase beginnt am 01.02.2025, der Regelbetrieb am 01.05.2025. In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN das Objekt an die AG bzw. an den neuen Dienstleister. Der AN ist verpflichtet, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende (schriftliche) Aufträge der AG zu übernehmen. Die Handlungsweise richtet sich nach Kostengrenzen und Leistungsart (VOB/VOL) und sind der LB zu entnehmen. Alle weiteren Angaben sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis und den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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