Lichtenfels – Breitbandausbau FTTB Glasfasernetz – Objektplanung Ingenieurbauwerke
Description du marché
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff. für den Glasfaserausbau (Kabelbau nach Gruppe 4) ● Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 – 9 (LPH 4 sofern erforderlich) | stufenweise Beauftragung -vorerst nur Stufe 1 mit LPH 4 – 7 | einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | Stufe 2 mit LPH 8 – 9 ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) – BayGiBitR | Örtliche Bauüberwachung | IST-Aufnahme und Bewertung der vorhandenen FTTB-Infrastruktur | Vertiefte Trassenplanung und Wegerechtsicherung mit Wegebaulastträger | Unterstützung bei Anwohnergesprächen (geschätzter Aufwand 150 h) und Teilnahme an Bürgerversammlungen (geschätzter Aufwand 10 h) | Aufnahme sämtlicher Baumaßnahmen im DGPS-Verfahren und als Bilddokumentation (Leitungsverlauf Längstrasse, neuralgische Punkte, Hausabzweige, Grundstücksübergang, Hausübergabepunkt, Abzweigmuffen, Schachtverteiler, Netzverteiler) Gem. GIS-Nebenbestimmung des Bundes // Datenformat im Standard ESRI Shape zur Weiterverarbeitung in marktgängigen Geoinformationssystemen (GIS) // zusätzlich im Allgemeinen Datenformat .pdf | Farbcodelisten (auch im Datenformat .pdf) | Restleistungen LPH 1 – 3 nach eigener Einschätzung | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planung ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. LPH 1 – 3 (Masterplanung + förderantragsorientierte Entwurfsplanung) erbracht. Die vorliegende Masterplanung sowie das geförderte Erschließungsgebiet sind Grundlage für die weitere Bearbeitung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die LPH 1 – 3 vollständig abgeschlossen sind. ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist aus Sicht des AG abgeschlossen. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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