Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt | OP-Tische
Description du marché
Das KH Barmherzige Brüder Eisenstadt hat OP-Tische des Herstellers Getinge im Einsatz. Gegenständlich sind vier der acht im Einsatz befindlichen OP-Tische auszutauschen. Der Erhalt einer homogenen OP-Ausstattung ist zur Gewährleistung der Patientensicherheit sowie zur Vermeidung von Schäden bei der Behandlung von oberster Priorität. Eine heterogene OP-Ausstattung würde große negative Folgen mit sich bringen, die durch eine Intensivierung qualitätssichernder Maßnahmen nur eingeschränkt aufgewogen werden können. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass das medizinische und funktionelle Handling der OP-Tische der einzelnen Hersteller insbesondere in folgenden Punkten gravierend voneinander abweicht: Flexibilität der Höhe der Lagerflächen | Einstellbereiche im Hinblick auf die Neigung/Kantung/Drehung/Längsverschiebung der Lagerflächen | Flexibilität der Zusammenstellbarkeit des Lagerungssystems | Kollisionsmanagement der Tischteile | Lastmanagement bei Längsverschiebung der Lagerflächen | Belastbarkeit/Maximalgewicht | An-/Abkoppelung der Tischsegmente im Betrieb | Problemmanagement bei technischen Problemen im Hinblick auf An-/Abkopplung und Verstellungen des Tisches | Funktionen/Anzeigen auf der Fernbedienung | automatische Anpassung der Bedienfunktionen der Fernbedienung bei Tausch der Bestückung. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem Herstellerwechsel ein Austausch der im Estrich eingelassenen Bodenplatten erfolgen müsste. Die betroffenen OP-Räume müssten während der Baumaßnahmen gesperrt werden, was weitergehende Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungs- und Patientensicherheit (Problematiken der Ausweichmöglichkeit bei Akutfällen, und der Belastung durch Staubentwicklung) erfordern würde. Aus wirtschaftlicher Sicht würde sich die Lieferung durch einen zusätzlichen Hersteller darüber hinaus insofern nachteilig auswirken, als mangels Kompatibilität der Lagerflächen und Extensionen mit dem bereits vorhandenen System zusätzliche Komponenten beschafft werden müssten, um eine ausreichende Austauschbarkeit zu gewährleisten. Würden diese Komponenten nicht beschafft werden, hätte dies wiederum negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Der Auftraggeber beabsichtigt daher den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG an die Getinge Österreich GmbH zu vergeben.
Pouvoir adjudicateur
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