Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen
Description du marché
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Digitale Groß-Screens auf Monofüßen: bis zu 15; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 oder in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — Digitale Klein-Screens (70“ bis 84“, hochkant, analog/digital) bis zu 440 davon freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 und integriert in FGU (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 340, je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (AWT) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 — City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — City-Light-Säulen (8/1, auch drehend) bis zu 16 — City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) bis zu 515 davon freistehend bis zu 120 davon mindestens 50 und integriert in FGU bis zu 340 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (AWT) im Verhältnis 1:1) Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
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