Los 1 - Wartung und Instandsetzung von Fahrtreppen
Description du marché
Die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Fahrtreppen gemäß den geltenden Normen (insbesondere DIN EN 13015, BGV A3, VDE-Vorschriften), den Unfallverhütungsvorschriften, den relevanten Umwelt- und Hygieneverordnungen sowie den Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden ist sicherzustellen. Alle Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Fahrtreppen stets den aktuellen technischen Standards entsprechen und ihre Leistungsfähigkeit sowie Sicherheitsfunktionen jederzeit gewährleistet sind. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer für einen geräuscharmen Betrieb der Fahrtreppen sorgen. 2.1 Allgemeine Wartungsanforderungen Die Wartungsleistungen umfassen alle Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Fahrtreppen. Dies beinhaltet die präventive Wartung, die auf den rechtzeitigen Austausch von Verschleißteilen, die Schmierung beweglicher Teile und die Reinigung der Fahrtreppen abzielt. Die Wartungsmaßnahmen sind gemäß der Herstellerangaben und den Normen durchzuführen und beinhalten insbesondere: -Überprüfung der gesamten Fahrtreppenanlage auf ihre ordnungsgemäße Funktionsweise. -Schmierung aller beweglichen Teile wie Ketten, Rollen, Zahnriemen, Gelenke, Antriebe und Getriebe. -Reinigung der Fahrtreppen (Fahrstufen, Handläufe, mechanische Komponenten, Beleuchtungseinrichtungen). -Überprüfung der elektrischen Komponenten wie Motoren, Steuerungseinheiten und elektrische Verbindungen. -Prüfung der Sicherheitsvorrichtungen (Not-Aus-Schalter, Notbremsen, Handlaufbeleuchtung, etc.). -Kontrolle der Handläufe auf ordnungsgemäße Bewegung und festen Sitz und Schäden. -Test der Sicherheitsbremse, die bei Ausfall der Antriebseinheit in Kraft tritt. -Funktionsprüfung der Beleuchtungseinrichtungen (z.B. Stufenbeleuchtung, Handlaufbeleuchtung). 2.2 Wartungsintervalle Die Wartung der Fahrtreppen muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. In der Regel sind die Wartungsarbeiten alle vier Monate (3 x pro Jahr) durchzuführen 2.3 Sonderwartungen Falls besondere Anforderungen wie z.B. bei sehr stark frequentierten Veranstaltungen oder besonderen betrieblichen Anforderungen bestehen, sind entsprechende Sonderwartungsmaßnahmen durchzuführen, die vorab mit dem AG abzustimmen sind. 3. Instandhaltungsleistungen
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