Los1_Objektplanung einer Einfeldsporthalle in Paulinenaue
Description du marché
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume § 34ff der HOAI. Die Planung umfasst den Neubau einer Einfeld-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport unter Berücksichtigung folgender Anforderungen: - Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke, insbesondere DIN 18032 in ihrer aktuellen Fassung - Funktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Planung - Berücksichtigung schulischer sowie außerschulischer Nutzung - Planung aller erforderlichen Nebenräume (Umkleiden, Sanitärbereiche, Geräte- und Technikräume) - Sicherstellung der Barrierefreiheit - Integration energieeffizienter und nachhaltiger Gebäudekonzepte (z. B. Photovoltaik, energieoptimierte Bauweise) - Städtebauliche und funktionale Einbindung in das bestehende Schulgelände Der zu beauftragende Objektplaner wird als Generalplaner eingesetzt und koordiniert sämtliche Fachplaner (TGA, Freianlage, Tragwerksplanung, Bauphysik). Die Fachplaner werden in einem separaten Ausschreibungsverfahren durch die Gemeinde Paulinenaue beauftragt. Die Gemeinde Paulinenaue beabsichtigt, für das Vorhaben Fördermittel im Rahmen eines Programms der ländlichen Entwicklung einzuwerben. Entsprechende Vorgespräche mit den zuständigen Fördermittelgebern wurden bereits geführt. Für die laufende Förderperiode ist der letztmögliche Einreichungstermin (Ordnungstermin) der 15.März 2027. Zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrags bis zu diesem Termin. Diese Frist ist verbindlich und nicht verhandelbar und stellt eine zentrale Projektvorgabe dar. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8, 9 (optional) Die Weiterbeauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, insbesondere der Fördermittelbewilligung sowie der Freigabe der Stufe 2 durch Beschluss der Gemeindevertretung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Die Leistungen der ersten Stufe sind so zu erbringen, dass eine belastbare Grundlage für die Fördermittelbeantragung sowie die weitere Projektentscheidung geschaffen wird.
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